Bürgermeister-Mitteilung der Stadt Meerane zur Corona-Pandemie vom 10. Dezember 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

neben dem Bericht über die aktuellen Zahlen möchte ich heute vor allem auf aktuelle Fragen zur Situation in unserem Landkreis und zur neuen Corona-Schutz-Verordnung eingehen, die ab kommender Woche gelten wird.


1.      
Zum Landkreis.

Die in Sachsen zuständigen Landräte haben sich abgestimmt, bis zum Inkrafttreten der neuen Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen, Allgemeinverfügungen zu erlassen, die am Freitag, den 11.12.2020 in Kraft treten. Sie betrifft die Bereiche Alkoholausschank und Konsum und die Betretungsregeln der Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens.
Die Allgemeinverfügung können Sie hier nachlesen ...pdf-Dokument

Mehrmals hat die Freie Presse in diesen Tagen den Kritikern des Gesundheitsamtes und des Landratsamtes eine Plattform gegeben, ihre Kritik öffentlich darzustellen. Die Berichterstattung vermittelt einen einseitigen Eindruck und ist weit weg von der für die Presse gebotenen Sorgfaltspflicht. Diese Art von Parteilichkeit gefährdet letztlich auch die Akzeptanz der Maßnahmen, die zur Bekämpfung des Virus erforderlich sind.
Letztlich wird neben der Verantwortung einer und eines jeden Einzelnen nur ein gemeinsames Handeln der staatlichen und kommunalen Ebenen helfen. Als Stadtverwaltung haben wir Vertrauen in die Arbeit unseres Gesundheitsamtes und sind im steten Austausch mit der Spitze des Landratsamtes. 
Wer die vielfältigen Abläufe des Infektionsgeschehens kennt, sei es in Schulen, Kindertagesstätten, Pflegeheimen, Unternehmen sowie im privaten Bereich, stellt fest, dass der Schutz von Leben und Gesundheit die zentrale Aufgabe des Gesundheitsamtes ist, die täglich von den über 130 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erfüllt wird. Eine Aufgabe, die im Rahmen ihrer Zuständigkeit und Möglichkeiten von der Stadtverwaltung unterstützt wird. Es werden die dazu notwendigen Informationen ausgetauscht und Anfragen der Stadtverwaltung durch das Landratsamt beantwortet.

Es sei in Erinnerung gerufen, dass der Verwaltungsvollzug des Infektionsschutzgesetzes des Bundes und der Corona-Schutz-Verordnung des Landes den Gesundheitsämtern in den Landkreisen und Kreisfreien Städten übertragen ist. Es gibt weder ein Bundesgesundheitsamt noch ein Landesgesundheitsamt. Für die kommunalen Gesundheitsämter eine große Herausforderung.
Statt Schuldzuweisungen sollte die kommunale Ebene gemeinsam und geschlossen dafür sorgen, dass wir möglichst gut über die schwierigen Wintermonate der Pandemie kommen. Persönliche Angriffe gegen den Landrat sind schlechter Stil, unter anderem auch weil sie die Bediensteten des Gesundheitsamtes treffen, die tagtäglich ihren harten Dienst bewerkstelligen, deren Dienstvorgesetzter der Landrat ist.

Es ist auch festzuhalten, dass die Nationale Impfstrategie COVID-19 in Deutschland in der Zuständigkeit des Bundes und der Länder liegt. Sie organisieren die Impfung gegen das Virus; nicht die kommunalen Gesundheitsämter. Insofern warten alle Landkreise, Kreisfreien Städte und die Gemeinden und Städte auf die Festlegungen des Freistaates Sachsen. Dem Landkreis Zwickau hier Vorwürfe zu machen, ist unsachlich. 

Die Corona-Pandemie ist ohne Frage eine herausfordernde Zeit – aber auch eine gute Möglichkeit, um zu beweisen, dass alles getan wird, um die Gesundheit und das Leben der Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Schuldzuweisungen, Falschinformationen, Wissenschaftsleugnung und Verschwörungserzählungen dienen diesem Schutz nicht.

 

2.       Zur neuen Corona-Schutz-Verordnung.

Es liegt ein Entwurf vor. Der Freistaat teilte mit, dass am Freitag, den 11.12.2020 die Landesregierung darüber beschließen wird. Die Verordnung soll dann ab Montag, den 14.12.2020 bis zum 10.01.2021 gelten.
Auf folgende wesentlichen Inhalte des Entwurfes möchten wir hinweisen:

Das Verlassen der häuslichen Unterkunft ist nur mit trifftigem Grund gestattet (Ausgangsbeschränkung). Von 22.00 bis 6.00 Uhr wird eine Ausgangssperre angeordnet, die Häuslichkeit darf dann nur wegen eines eingeschränkten Katalogs an trifftigen Gründen verlassen werden.
Der Alkoholausschank und -konsum wird in der Öffentlichkeit untersagt.
Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung wird grundsätzlich auf alle Orte im öffentlichen Raum erweitert, an denen sich Menschen begegnen.
Schulen und Kindertagesstätten werden geschlossen, die Schüler werden in häuslicher Lernzeit unterrichtet, eine Notbetreuung ist in Kitas und Grundschulen sowie Horten anzubieten, der anspruchsberechtigte Personenkreis soll möglichst eng gefasst werden.
Besuche in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs sollen durch Nutzung von Schnelltests weiter ermöglicht werden.
Der Einzelhandel wird außer den notwendigen Waren des alltäglichen Bedarfs geschlossen. Dazu der Wortlaut des Entwurfes zu § 4 Schließung von Einrichtungen und Angeboten:

Untersagt ist die Öffnung von Einkaufszentren und Einzelhandel sowie Ladengeschäften mit Ausnahme zulässiger Telefon- und Onlineangebote ausschließlich zum Versand oder zur Lieferung.

Erlaubt ist nur die Öffnung von folgenden Geschäften und Märkten des täglichen Bedarfs sowie der Grundversorgung beschränkt auf ein entsprechendes Sortiment des täglichen Bedarfs sowie der Grundversorgung: Lebensmittelhandel, Tierbedarf, Getränkemärkte, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörakustiker, Pyrotechnikverkaufsstellen, Sparkassen und Banken, Poststellen, Reinigungen, Friseure, Waschsalons und Ladengeschäfte des Zeitungsverkaufs, Weihnachtsbaumverkaufsstellen, Ladengeschäfte von Handwerksbetrieben, Tankstellen, Kfz- und Fahrradwerkstätten sowie einschlägige Ersatzteilverkaufsstellen, selbstproduzierende und -vermarktende Baumschulen und Gartenbaubetriebe.

Selbstverständlich werden wir die neue Verordnung nach ihrem Beschluss veröffentlichen und stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung.

 

3.       Zu den aktuellen Zahlen vom 10.12.2020.

Aktuelle Zahlen zur Corona-Pandemie des Robert-Koch-Instituts (Stand: 10.12.2020, 08:25 Uhr)

In Deutschland haben die Gesundheitsämter dem Robert-Koch-Institut (RKI) binnen 24 Stunden 440 neue Todesfälle im Zusammenhang mit dem Corona-Virus gemeldet. Die Gesamtzahl der Todesfälle stieg demnach auf 20.372.

Die Zahl der gemeldeten Corona-Neuinfektionen binnen 24 Stunden lag bei 23.679.

Das waren 1.633 mehr als am Donnerstag, den 03.12.2020 mit 22.046 Neuinfektionen.

Das RKI zählt seit Beginn der Pandemie insgesamt 1.242.203 nachgewiesene Infektionen mit Sars-CoV-2 in Deutschland.

Das RKI schätzt, dass rund 922.100 Menschen inzwischen genesen sind.

Die 7-Tage-Inzidenz liegt für Deutschland bei 149.

Info: Die Inzidenz gibt die Zahl der Neuerkrankungen an, die binnen 7 Tage pro 100.000 Menschen auftreten.


Sachsen
hat in Deutschland mit 310 den höchsten Wert. Nach Angaben des RKI haben die Länder folgende Werte:


Der sogenannte 7-Tage-R-Wert lag laut RKI-Lagebericht in Deutschland bei 0,99. Das heißt, dass 100 Infizierte rechnerisch 99 weitere Menschen anstecken. Der Wert bildet jeweils das Infektionsgeschehen vor 8 bis 16 Tagen ab. Liegt der Wert für längere Zeit unter 1, flaut das Infektionsgeschehen ab.



Aktuelle Zahlen zur Corona-Pandemie des Landkreises Zwickau (Stand: 10.12.2020, 11.00 Uhr)

Für den Landkreis Zwickau hat das Gesundheitsamt binnen 24 Stunden 11 neue Todesfälle im Zusammenhang mit dem Corona-Virus gemeldet. Die Gesamtzahl der Todesfälle stieg demnach auf 201.

Die Zahl der gemeldeten Corona-Neuinfektionen binnen 24 Stunden lag bei 396. Das waren 72 Fälle mehr als vor einer Woche. Am vergangenen Donnerstag hatte die Zahl gemeldeter Neuinfektionen bei 324 gelegen.

Das Gesundheitsamt zählt seit Beginn der Pandemie insgesamt 7.825 nachgewiesene Infektionen mit Sars-CoV-2 im Landkreis Zwickau. Die 7-Tage-Inzidenz liegt aktuell bei  535,87 Fälle pro 100.000 Einwohner.

Die aktuellen Quarantänen betragen 3.288 Fälle.

Für die Stadt Meerane hat das Gesundheitsamt des Landkreises Zwickau binnen 24 Stunden 10 Neuinfektionen gemeldet. Das Gesundheitsamt zählt seit Beginn der Pandemie insgesamt 295 nachgewiesene Infektionen mit Sars-CoV-2 in der Stadt Meerane.

Info: Aktuelles Infektionsgeschehen im Nachbarlandkreis Altenburger Land. Nach Angaben des RKI (Stand: 10.12.2020, 08.25 Uhr) liegt die 7-Tage-Inzidenz bei 392 pro 100.000 Einwohner. Die angenommene Einwohnerzahl des Landkreises Altenburger Land liegt bei 89.393 (Stand: 31.12.2019).

Zum Vergleich: Nach Angaben des RKI (Stand: 10.12.2020, 08.25 Uhr) liegt die 7-Tage-Inzidenz unseres Landkreises Zwickau bei 420 pro 100.000 Einwohner. Die angenommene Einwohnerzahl des Landkreises Zwickau liegt bei 315.002 (Stand: 31.12.2019).

Hinweis: Maßgeblich für den Inzidenzwert sind nach der Corona-Schutz-Verordnung allein die veröffentlichten Zahlen des tagesaktuellen Lageberichts des RKI. 


Soweit für heute in aller Kürze.
Herzlichst
Ihr Bürgermeister Lothar Ungerer