Baumfällarbeiten aufgrund Schädlingsbefall im Wilhelm-Wunderlich-Park

Infolge der Fichtenborkenkäferschäden im Bereich des Teiches im Wilhelm-Wunderlich-Park ist die Beseitigung der schadhaften Bäume dringend erforderlich, um eine flächendeckende Ausbreitung zu verhindern.
Aus diesem Grund hat heute die Fällung der Nadelgehölze begonnen, weiterhin müssen im Zuge der Fällarbeiten einige Laubbäume aus Verkehrssicherungsgründen ebenfalls entfernt werden. Durchgeführt werden die Arbeiten von der Firma Hartung – Holz und Forst GmbH aus Arnstadt.

Aufgrund der Arbeiten wird es zeitweise zu Sperrungen von Wegen im Stadtpark kommen, informiert das Sachgebiet Umwelt der Stadtverwaltung.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und Beachtung der Absperrungen!

Die Stadt Meerane als Waldbesitzer erfüllt mit diesen Baumfällmaßnahmen die Vorgaben für die Bekämpfung und gegen die weitere Ausbreitung des Borkenkäfers im Stadtpark.


Zur weiteren Information im Folgenden die Mitteilung des Umweltamtes des Landkreises Zwickau.

Gefahr durch Borkenkäfer in 2019 – Wälder dringend sanieren!

Für eine massenhafte Ausbreitung der Borkenkäfer und die enorme Zunahme der Schadholzmenge durch Buchdruckerbefall waren die 2018 andauernde Trockenheit und die Temperaturen auf Rekordniveau optimale Voraussetzungen.
Da nicht alle der 2018 befallenen Bäume rechtzeitig erkannt und vor dem Ausflug der Jungkäfer saniert worden sind, überwintern diese Käfer nun in der Bodenstreu oder unter der Rinde. Die starken Niederschläge im Dezember 2018 und Januar 2019 sowie die Winterwitterung werden den Käfern allerdings kaum schaden. Damit ist Potenzial für eine Massenvermehrung im Jahr 2019 vorhanden. Betroffen sind vor allem Fichten. Aber auch an Lärchen und Kiefern brüten einige Arten. Es ist mit einer flächenhaften Ausbreitung des Befalls zu rechnen.

Im Rahmen der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft, insbesondere nach § 18 Absatz 1 Ziffer 4 und 5 des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG) besteht für jeden Waldbesitzer die Verpflichtung zur regelmäßigen Überwachung und Kontrolle seiner Waldflächen hinsichtlich des Auftretens von Schadinsekten, insbesondere des Borkenkäfers sowie zur rechtzeitigen und vollständigen Sanierung der befallenen Bäume einschließlich des Abtransportes des Holzes aus dem Wald.

Sofern die Revierförster der unteren Forstbehörde im Rahmen der Forstaufsicht Schadholz feststellen, werden die Waldeigentümer mit einem forstaufsichtlichen Hinweis darüber informiert.
Der Waldbesitzer darf aber nicht erst auf diesen „Hinweis“ warten. Bei Kenntnis von Befallsherden hat er sofort eigenständig mit der Aufbereitung zu beginnen.

Bei der Waldbewirtschaftung soll darauf geachtet werden, dass kein bruttaugliches Material (z. B. Bruch- und Wurfholz oder Restholz von Hiebsmaßnahmen) im Wald verbleibt. Eine „saubere Waldwirtschaft“ ist die Voraussetzung einer wirksamen Borkenkäferbekämpfung.

Maßnahmen im Winter:
Befallene und noch mit Käfern besiedelte Bäume sind aufzuarbeiten und aus dem Wald abzutransportieren.
Ist der zeitnahe Transport nicht möglich, dann soll das Holz entrindet und die Rinde mit den darin überwinternden Käfern, z. B. durch Abtransport, Häckseln oder Verbrennen unschädlich gemacht werden.
Wurf- und Bruchholz durch Sturm und Schnee aus dem Winter ist ebenfalls aufzubereiten und abzufahren, da diese Bäume im Frühjahr von Borkenkäfern vorrangig befallen werden.
Der Waldbesitzer soll das Holz nach Möglichkeit selbst verwenden (z. B. Brennholz).
Das Holz muss aus Waldschutzgründen unbedingt aus dem Wald abtransportiert werden. Eine Lagerung soll daher in einer Entfernung von mindestens 500 Metern, besser 1 000 Metern (Luftlinie) vom Wald stattfinden.

Maßnahmen im Frühjahr mit dem Beginn des Schwärmfluges der Borkenkäfer voraussichtlich ab April:
Die Nadelholzbestände müssen regelmäßig (möglichst wöchentlich) auf den jetzt einsetzenden neuen Befall kontrolliert werden.
Dabei sind auch ehemalige Befallsstellen, Holzpolterplätze und südexponierte Hangbereiche, Kuppen und Bestandsränder sorgfältig zu überprüfen. Die Erkennungsmerkmale des Befalls sind insbesondere:
- braunes Bohrmehl auf Borkenschuppen am Stammfuß
- Harzausfluss
- herabrieselnde, vertrocknete Nadeln (wie bei vertrocknetem Weihnachtsbaum)
- Rötung der Nadeln in der Krone von unten her
- vom Stamm abfallende Rindenstücke bei noch grüner Krone
Erkannte befallene Bäume müssen schnellstmöglich und unbedingt vor dem Ausflug der Käfer gefällt, aufgearbeitet und abgefahren werden.
Ist der zeitnahe Transport nicht möglich, dann muss das Holz entrindet und die Rinde mit den Käfern, z. B. durch Abtransport, Häckseln oder Verbrennen unschädlich gemacht werden.
Für diese Maßnahmen besteht aufgrund des Entwicklungszeitraumes der neuen Käfergeneration ein sehr enges Zeitfenster!

Hinweise für diese Maßnahmen sind in einem Informationsblatt des Staatsbetriebes Sachsenforst auf der Homepage des Landkreises unter http://www.landkreis-zwickau.de/borkenkaeferbefall  zu finden.

Bei der Aufbereitung des Holzes sind die Unfallverhütungsvorschriften unbedingt zu beachten. Die Waldbesitzer können sich hinsichtlich der Schadholzaufbereitung von den Revierförstern des Staatsbetriebes Sachsenforst beraten lassen. Bei forstrechtlichen Fragen oder Fragen zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln erfolgt die Beratung durch die untere Forstbehörde.