„Barrierefreies Bauen – Lieblingsplätze für alle“

Bis zu 25.000 Euro für Investitionen an öffentlich zugänglichen Einrichtungen

Uneingeschränkt ins Schwimmbad oder Kino gehen, eine Gaststätte oder ein Museum besuchen – für Menschen mit Behinderungen ist dies oft nicht möglich. Viele dieser Einrichtungen sind für Menschen im Rollstuhl oder mit einer Gehbehinderung nicht zugänglich oder die angebotenen Informationen für hör- und sehbehinderte Menschen nicht verfügbar. Dabei ist ein Abbau von Barrieren nicht nur für Menschen mit Behinderungen notwendig, sondern erleichtert auch jungen Familien oder älteren Menschen den Alltag.

Der Freistaat Sachsen fördert deshalb kleine Investitionen zum Abbau bestehender baulicher Barrieren in öffentlich zugänglichen Gebäuden und Einrichtungen, um diese Orte zu „Lieblingsplätzen für alle“ zu machen, informiert das Büro für Chancengleichheit des Landkreises Zwickau.
Dazu gehören insbesondere Einrichtungen im Kultur-, Freizeit-, Bildungs- und Gesundheitsbereich sowie in der Gastronomie. 25 Prozent der Fördermittel stehen für ambulante Arzt- und Zahnarztpraxen zur Verfügung. Gefördert werden zum Beispiel der Einbau von Automatiktüren, die Schaffung von barrierefreien Zuwegungen oder barrierefreien Sanitäranlagen sowie mobile oder feste Rampen und zum Teil auch spezielle Lifte. Förderfähig sind darüber hinaus induktive Höranlagen, Audio-Guides, Tastmodelle und insbesondere für ambulante Arzt- und Zahnarztpraxen medizinische Geräte, die speziell der Behandlung von Menschen mit Behinderungen dienen.

Pro Vorhaben können maximal 25.000 Euro beantragt werden. Es werden bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Der vollständige Förderantrag mit allen Anhängen und Unterlagen kann ab sofort eingereicht werden. Anträge, die nicht fristgerecht und vollständig eingesandt werden, können nicht berücksichtigt werden.
Die Frist für die Antragstellung läuft bis zum 29. Oktober 2021.

Die Anträge sind zu senden an:
Landratsamt Zwickau
Sozialamt
Bereich Förderung
Werdauer Straße 62 (Haus 1)
08056 Zwickau.

Die geförderten Projekte müssen 2022 umgesetzt werden.

Sind Sie unsicher, welche Maßnahme zur Schaffung von Barrierefreiheit in Ihrer Einrichtung oder an Ihrem Gebäude möglich ist? Das „Beratungszentrum für Barrierefreies Planen und Bauen“ berät Sie gern und kostenfrei. Der Kontakt zum Beratungszentrum sowie weitere Informationen zum Förderprogramm und das Antragsformular sind unter www.landkreis-zwickau.de/lieblingsplaetze2022 abrufbar.

Bei Fragen zum Förderprogramm wenden Sie sich bitte an den Bereich „Förderung“ unter der Mailadresse sozialamt@landkreis-zwickau.de oder telefonisch an 0375 4402-22121.