Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses am 12. März 2024 berichtet
Zur öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 12. März 2024 begrüßte Bürgermeister Jörg Schmeißer die Ausschussmitglieder, Gäste, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung, Vertreter der Presse sowie Einwohnerinnen und Einwohner im Neuen Rathaus.
Im ersten Tagesordnungspunkt wurde die Beschlussfassung zur Vergabe City/Gewerbeflächenmanagement im Programm „NiSE" 2021-2027 in Meerane behandelt. Zum Sachverhalt informierte Marion Schröter aus dem Dezernat 1 – Allgemeine Verwaltung. Im Rahmen des Förderprogramms „Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung EFRE 2021-2027“ (NiSE) beabsichtigt die Stadt Meerane im Fördergebiet „Zentrum/Bürgergarten“ ein City-/Gewerbeflächenmanagement aufzubauen und durch vor Ort tätiges Personal als Unterstützung der Stadtverwaltung Meerane zu installieren.
Die EFRE-Maßnahme wird als wesentlicher Impuls gesehen, um einerseits Zielstellungen des INSEKs 2022 und vor allem auch Zielstellungen des Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzepts sowie des Klimaschutzteilkonzeptes 2015 zu realisieren. Die Mitglieder des Ausschusses beschlossen die Vergabe des City-/Gewerbeflächenmanagement an die Firma die STEG Stadtentwicklung GmbH.
Im zweiten Tagesordnungspunkt folgte die Erörterung der Ergebnisse der Lärmkartierung und des Entwurfs des Lärmaktionsplans. Zum Sachverhalt führte Sabine Schumann, Sachgebietsleiterin des Sachgebiets Umwelt, aus. Schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Lärmeinwirkungen und Umgebungslärm, von denen Bürger in ihrem Wohnumfeld betroffen sind, sollen verhindert oder gemindert bzw. Vorbeugungsmaßnahmen getroffen werden. Im regelmäßigen Turnus von fünf Jahren erfolgt dazu die Ermittlung der Lärmbelastung im Rahmen der Lärmkartierung. Dazu wird die Höhe der Geräuschbelastung berechnet und in Lärmkarten visualisiert. Ergänzend dazu wird die Anzahl betroffener Einwohner ermittelt. In Meerane wurden als Hauptlärmquellen die BAB A4 sowie die Bundesstraße B93 kartiert.
Sabine Schumann wies darauf hin, dass die neuen Ergebnisse der Lärmkartierung aufgrund neuer, europaweit einheitlicher Berechnungsverfahren nicht mit den Ergebnissen aus dem Jahr 2017 vergleichbar sind. Weiterhin informierte sie zu den im Rahmen der Lärmaktionsplanung möglichen Maßnahmen und der damit einhergehenden Beteiligung der Öffentlichkeit. Seitens der Stadtverwaltung wurde vorgeschlagen, die Lärmaktionsplanung ohne Maßnahmenplan fortzuschreiben und eine öffentliche Auslegung durchzuführen. Die Mitglieder des Technischen Ausschusses nahmen die Ergebnisse der Lärmkartierung zur Kenntnis und beschlossen die Erstellung eines Lärmaktionsplans ohne Maßnahmenplan.