Aus der Sitzung des Stadtrates Meerane am 3. März 2020 berichtet

Am 3. März 2020 traf sich der Stadtrat Meerane zu einer Sitzung im Neuen Rathaus. Bürgermeister Professor Dr. Lothar Ungerer begrüßte die Stadträtinnen und Stadträte, Mitarbeiter der Verwaltung und Gäste.

Erster Tagesordnungspunkt war die Einwohnerfragestunde; hier wurde eine Anfrage zur Ende Februar 2020 erfolgten Fällung der Bäume in der Stadionallee und den folgenden Arbeiten am Gehweg gestellt. Diese Bäume, darüber informierte der Bürgermeister unter anderem im letzten Tagesordnungspunkt Bekanntgaben und Anfragen, waren zum großen Teil geschädigt, was nach der Fällung sichtbar wurde.

Nach der Kenntnisgabe der Niederschriften vom 10.12.2019 und 28.01.2020 – Tagesordnungspunkt 2 – stand im Tagesordnungspunkt 3 die Beschlussvorlage Elternbeitragsfreies Schulvorbereitungsjahr 2020/2021.
Wie Marion Schröter vom Dezernat Allgemeine Verwaltung informierte, werden – mit Stand vom 03.03.2020 – 139 Kinder das Schulvorbereitungsjahr 2020/2021 besuchen. Daraus ergibt sich ein Betrag von 153.355,92 EUR (Elternbeitrag 91,94 EUR pro Monat).
Um allen Kindern in Sachsen einen erfolgreichen Start in die Schule zu ermöglichen, beginnt die Vorbereitung auf die Schule schon im letzten Kindergartenjahr, dem sogenannten Schulvorbereitungsjahr. § 2 Abs. 3 SächsKitaG beinhaltet zum Schuleintritt Aufgabe und Ziel des Schulvorbereitungsjahres: „Die regelmäßige Gestaltung von Bildungsangeboten in Kindertageseinrichtungen hat dem Übergang in die Schule Rechnung zu tragen. Dazu wird im Kindergarten zur Schulvorbereitung, insbesondere im letzten Kindergartenjahr (Schulvorbereitungsjahr), vorrangig der Förderung und Ausprägung sprachlicher Kompetenzen, der Grob- und Feinmotorik, der Wahrnehmungsförderung und der Sinnesschulung Aufmerksamkeit geschenkt. In diese Vorbereitung sollen im letzten Kindergartenjahr die für den Einzugsbereich zuständigen Schulen einbezogen werden.“
Die Inhalte des Schulvorbereitungsjahres nach § 2 Abs. 3 SächsKitaG sind von den Einrichtungen pädagogisch umzusetzen. Auch Kinder, die bisher keinen Kindergarten besuchen, können im Schulvorbereitungsjahr in der jeweiligen Kindertageseinrichtung angemeldet werden.
Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2019/2020, Artikel 22, wurde das SächsKitaG geändert.Der Gesetzgeber verzichtet auf eine Mindestregelung bei den Elternbeiträgen für Kindergärten im Schulvorbereitungsjahr und Horten. Es obliegt damit bei der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt, ob sie von dieser Möglichkeit Gebrauch macht und das Schulvorbereitungsjahr und den Hort elternbeitragsfrei gestaltet.
Der Stadtrat Meerane hat mit Beschluss vom 12.02.2019 bereits das laufende Schulvorbereitungsjahr 2019/2020 elternbeitragsfrei gestellt. Der Ausschuss für Kultus und Soziales hat nun dem Stadtrat dies auch für das Schulvorbereitungsjahr 2020/2021 empfohlen.
Die Mitglieder des Stadtrates beschlossen einstimmig, von ihrem Ermessen Gebrauch zu machen, das Schulvorbereitungsjahr 2020/2021 elternbeitragsfrei zu gestalten. Die Deckung erfolgt über die Finanzmittel im Zuge des Gesetzes über die Gewährung pauschaler Zuweisungen zur Stärkung des ländlichen Raumes im Freistaat Sachsen in den Jahren 2018 bis 2020, das eine Fortsetzung erfahren wird.

Die Verordnung der Stadt Meerane über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen für das Jahr 2020 war Thema des folgenden Tagesordnungspunktes  4.
Iris Anders, Dezernentin Sicherheit und Ordnung, informierte, dass für 2020 drei Verkaufsoffene Sonntage für den Stadtteil Gewerbegebiet Südwest (in der Begrenzung Hohe Straße, beginnend nach dem Kreisverkehr Shell-Tankstelle bis zum Ende, Seiferitzer Allee bis HNR 12 und Guteborner Allee) beantragt wurden.
Die Verordnung der Stadt Meerane über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen für das Jahr 2020 umfasst:
- 26. April 2020 im Rahmen des 12. Frühlingsfestes (25./26. April 2020)
– 20. September 2020 im Rahmen des 22. Kürbisfestes (19./20. September 2020)
- 27. Dezember 2020 im Rahmen des 2. Wintermarkt im A4-Center (27./28. Dezember 2020).
Veranstalter ist jeweils das Veranstaltungsteam A4-Center.
Ursache für die sinkende Zahl ist, dass von Seiten des Gesetzgebers die Anforderungen für die Verkaufsoffenen Sonntage steigen. Ein Fest mit einer entsprechenden Tradition muss im Mittelpunkt stehen.
Die Mitglieder des Stadtrates beschlossen mit einer Gegenstimme und einer Enthaltung die Verordnung der Stadt Meerane über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen für das Jahr 2020.
Wie Iris Anders ergänzte, haben sich die Innenstadthändler gegen einen Verkaufsoffenen Sonntag in der Innenstadt zum Meeraner Weihnachtsmarkt 2020 ausgesprochen. Sie favorisieren eine erneute Auflage der zum Weihnachtsmarkt im vergangenen Jahr erstmals durchgeführten „Händlerweihnacht“ am Samstag des Weihnachtsmarkt-Wochenendes mit einheitlich verlängerten Öffnungszeiten. Im vergangenen Jahr hatten sich 16 Geschäfte/Unternehmen beteiligt, die Resonanz sowohl der Händler als auch der Kunden insgesamt war sehr positiv.

Im Tagesordnungspunkt 5 wurde über Spenden an die Stadt Meerane im Zeitraum 01.04.2019 bis 31.12.2019 beschlossen.
Die Mitglieder des Stadtrates beschlossen die Annahme der Geld- und Sachspenden an die Stadt Meerane im Zeitraum 01.04.2019 bis 31.12.2019 gemäß § 73 Abs. 5  i. V. m.  § 28 Abs. 2 Nr. 11 SächsGemO. Die Spendenhöhe beträgt 39.179,61 EUR.

Die folgenden beiden Tagesordnungspunkte 6 und 7 – Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan „Ehemalige Kammgarnspinnerei“ und Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Am Meerchenwald“  –  befassten sich mit der Entwicklung des Geländes der ehemaligen Kammgarnspinnerei Meerane. Dazu informierte Anneli Mahn vom Dezernat Bauwesen und Umwelt, Sachgebiet Stadtplanung und Stadtentwicklung.
Das Areal der ehemaligen Kammgarnspinnerei stellte einen gravierenden städtebaulichen Missstand dar. Im August 2018 wurde der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Ehemalige Kammgarnspinnerei“ gefasst, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung des gesamten Bereiches zu gewährleisten.  
Zwischenzeitlich wurden das Flurstück 922/2 und eine Teilfläche des Flurstückes 922/1 (neu 922/4) veräußert. Für die verbleibende Fläche der Industriebrache mit den ehemaligen gewerblichen baulichen Anlagen und Gebäuden wurden Fördermittel bereitgestellt – zum Abbruch und zur Beräumung der Fläche und für eine qualifizierte Nachnutzung (Gestaltung einer Grünfläche mit Wegen und Pflanzbereichen, die für die Erweiterung des nördlich angrenzenden Meerchenwaldes genutzt werden kann).
Der Abbruch hat begonnen, für die zukünftige Gestaltung der Fläche wurde ein Planungsauftrag vergeben. Somit besteht keine Notwendigkeit mehr  zur Überplanung der Gesamtfläche der ehemaligen Industriebrache im Rahmen eines Bebauungsplanes, so Anneli Mahn.
Der Stadtrat beschloss einstimmig, den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „Ehemalige Kammgarnspinnerei“  in dem in der  Anlage dargestellten  Geltungsbereich aufzuheben.

Der Planbereich des Bebauungsplanes „Am Meerchenwald“ entspricht einer Teilfläche des Areals der ehemaligen Kammgarnspinnerei. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 922/2 mit dem früheren Rechenzentrum und das neugebildete Flurstück 922/4, welches dem südlichen Teil des ehemaligen Betriebsgeländes mit der Fabrikantenvilla an der Leipziger Straße und dem Wohngebäude R.-Luxemburg-Straße 45 entspricht.
Die beiden Flurstücke sind nicht Bestandteil der geförderten Rückbaumaßnahme der Industriebrache. Im Bebauungsplangebiet ist neben dem Erhalt und der Sanierung der denkmalgeschützten Villa die Errichtung von 8 Eigenheimen vorgesehen.
Mit dem Aufstellungsbeschluss wird über die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen zur Ermittlung des Umfanges und des Detaillierungsgrades der Umweltprüfung entschieden.
Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig gefolgt.

Unter Bekanntgaben und Anfragen informierte Bürgermeister Professor Dr. Ungerer zu verschiedenen Themen, darunter die aktuellen Entwicklungen im Gewerbegebiet, der Zeitplan zum Bau der Staatsstraße 288, die demografische Entwicklung in Meerane und die Entwicklung des Anteils ausländischer Bürgerinnen und Bürger, außerdem zur Baumfällung in der Stadionallee und einen weiteren Fall von Diebstahl im öffentlichen Bereich. Betroffen ist das Projekt zur Eindämmung des Springkrautbewuchses am Seiferitzbach, wo rund 60 eingebrachte Weidensteckhölzer (die für Beschattung und damit zur Verminderung des Springkrautes sorgen sollten) verschwunden sind.
Anfragen aus den Reihen des Stadtrates wurden zu den Meeraner Parkanlagen, zur Schwanefelder Straße, zum Breitbandausbau und zur gastronomischen Entwicklung am Teichplatz gestellt.