Aus der Sitzung des Stadtrates Meerane am 28. Januar 2020 berichtet
Zur ersten Sitzung im Jahr 2020 traf sich der Meeraner Stadtrat am 28. Januar 2020 im Neuen Rathaus. Bürgermeister Professor Dr. Lothar Ungerer begrüßte die Stadträtinnen und Stadträte, Mitarbeiter der Verwaltung und Gäste.
Nach der Einwohnerfragestunde stand im Tagesordnungspunkt 2 der Beschluss zur Übertragung von Ansätzen für Auszahlungen und Einzahlungen für Investitionen vom Haushaltsjahr 2017 in das Haushaltsjahr 2018.
Zum Sachverhalt informierte Kämmerin Kerstin Eis. Die Mitglieder des Stadtrates beschlossen einstimmig die Übertragung von Ansätzen für Auszahlungen in Höhe von 1.106.546,30 Euro und Einzahlungen in Höhe von 1.075.865,11 Euro für Investitionen auf der Grundlage des § 21 Abs. 1 Sächsische Kommunalhaushaltsverordnung (SächsKomHVO) vom Haushaltsjahr 2017 in das Haushaltsjahr 2018.
Die beiden folgenden Tagesordnungspunkte 3 und 4 umfassten den Abwägungsbeschluss und den Satzungsbeschluss zur 7. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der B93“.
Wie Anneli Mahn vom Dezernat Bauwesen und Umwelt, Sachgebiet Bauen, Stadtplanung, Stadtentwicklung, informierte, erfolgte in der Zeit vom 28.10.2019 bis einschließlich 29.11.2019 die öffentliche Auslegung der Planunterlagen zur 7. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der B93“. Im gleichen Zeitraum wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 4a BauGB um Stellungnahme gebeten. Die Bereitstellung der Planunterlagen erfolgte im Internet auf der Homepage der Stadt Meerane sowie über das Beteiligungsportal Sachsen.
Die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden sowie die während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Einwendungen wurden ausgewertet und abgewogen. Die Ergebnisse der Abwägung wurden zusammengefasst und lagen zur Beschlussfassung vor.
Die Mitglieder des Stadtrates stimmten den Ergebnissen der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden, der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden sowie der Anregungen und Bedenken, die während der öffentlichen Auslegung der 7. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der B93“ vorgebracht wurden, zu.
Die Satzung zur 7. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der B93“ bestehend aus den Planunterlagen Teil 3.1, 4 und 5, Stand Dezember 2019, beschlossen die Mitglieder des Stadtrates mit einer Gegenstimme.
Die Begründung wird gebilligt und dem Bebauungsplan als Anlage beigefügt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung der Höheren Verwaltungsbehörde nach § 10 Abs. 2 BauGB für die Satzung des Bebauungsplanes einzuholen.
Der Grundsatzbeschluss Internationales Gymnasium Meerane war Thema des folgenden Tagesordnungspunktes 5. Wie Bürgermeister Professor Dr. Ungerer informierte, plant der neue Träger des Gymnasiums, Saxony International School, die Sanierung des Gebäudes einschließlich Ausbau des Dachgeschosses und Anbau eines zweiten Rettungsweges. In Vorbereitung dieser Maßnahmen soll ein Fördermittelantrag im Bund-Länder-Programm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier 2020“ gestellt werden. Antragsteller ist die Stadt Meerane, bei Bewilligung des Vorhabens werden die im Zuwendungsbescheid bewilligten Mittel an den privaten Maßnahmenträger weitergeleitet. Die Förderquote beträgt 90 Prozent, Termin der Abgabe des Fördermittelantrages ist der 31.01.2020. Die erforderlichen Eigenmittel werden durch den Träger übernommen.
„Es wäre eine tolle Sache für das Gymnasium, wenn wir zum Zuge kommen. Voraussetzung ist jedoch die Aufnahme in das Programm“, so der Bürgermeister. Der nachgewiesene Sanierungsbedarf des Gebäudes liegt bei knapp 6 Mio. Euro.
Unklar ist zum jetzigen Zeitpunkt auch noch, so der Bürgermeister, wie viel Geld der Bund für das Programm bereitstellt und wie die Verteilung erfolgt. „Doch die Chance werden wir für den Träger gern wahrnehmen.“
Die Mitglieder des Stadtrates beschlossen einstimmig die Sanierung des Internationalen Gymnasiums und stimmten der Stellung eines Fördermittelantrages zu.
Nächster Tagesordnungspunkt war der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Solarpark Seiferitz, nördlich BAB A4“.
Wie der Bürgermeister informierte, ist das Unternehmen Universal Energy Engineering GmbH aus Chemnitz als Vorhabenträger mit der Bitte an die Stadt Meerane herangetreten, damit diese das Planverfahren mit dem Aufstellungsbeschluss einleitet. Die erforderlichen Unterlagen werden durch ein Planungsbüro und das Unternehmen erarbeitet.
Zwischen der Stadt Meerane und dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag gemäß §11 BauGB zur Kostenübernahme für alle anfallenden Planungskosten zu schließen. Der Stadt entstehen somit keine planungsbedingten Kosten.
Für die Stadt Meerane wäre dies der vierte Solarpark, seitdem 2004 der Solarpark I auf knapp 6 Hektar errichtet wurde, erinnerte der Bürgermeister. Der Planbereich für den "Solarpark Seiferitz, nördlich BAB A4" befindet sich direkt nördlich der A 4 zwischen den Abfahrten Glauchau-West und der Zwickauer Straße auf einer Fläche von ca. 5,15 ha.
Der Beschlussvorschlag, dem der Stadtrat mit einer Gegenstimme folgte, umfasst die folgenden Punkte:
(1) Der Stadtrat der Stadt Meerane beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark nördlich der A 4“, Gemarkung Seiferitz für den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich.
(2) Der Bebauungsplan wird unter Einbeziehung der Vorschriften zur Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB mit Umweltbericht nach § 2a BauGB im vollständigen Regelverfahren aufgestellt.
(3) Der Stadtrat beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach §3 (1) BauGB durchzuführen. Ort und Zeitraum der Auslegung des Vorentwurfs sind ortsüblich bekanntzumachen. Zeitgleich erfolgt die Beteiligung der planberührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach §4 (1) BauGB sowie der Nachbargemeinden.
(4) Mit der frühzeitigen Beteiligung nach §4 (1) BauGB ist der erforderliche Inhalt und Umfang der Umweltprüfung zu ermitteln (Scoping).
(5) Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Dem Beschluss zur Teileinziehung des Abschnittes der Hohen Straße vom KV Äußere Crimmitschauer Straße bis Schwanefelder Straße für den LKW-Verkehr – Tagesordnungspunkt 7 – folgte der Stadtrat einstimmig.
Wie Anneli Mahn vom Dezernat Bauwesen und Umwelt informierte, war nach dem Absichtsbeschluss des Stadtrates vom 24.09.2019 zur Teileinziehung der Hohen Straße vom Kreisverkehr Äußere Crimmitschauer Straße bis Schwanefelder Straße (Ortsstraße Abschnitt 289/0) die öffentliche Bekanntmachung der geplanten Teileinziehung im Amtsblatt Nr. 10 der Stadt Meerane vom 19. Oktober 2019 erfolgt. Nach fruchtlosem Ablauf der 3-monatigen Widerspruchsfrist kann nun der Beschluss zur Beschränkung der öffentlichen Widmung des genannten Straßenabschnittes auf die zulässige Benutzung durch Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis 7,5 t erfolgen. Ausgenommen sind Anlieger- sowie Ver- und Entsorgungsfahrzeuge. Eine entsprechende Beschilderung erfolgt.
Mit diesem Beschluss soll dem wachsenden LKW-Durchgangsverkehr auf diesem Straßenabschnitt begegnet werden, der für die Anlieger eine erhebliche Belastung darstellt.
Für die Umfahrung des Stadtgebietes steht die 1998 übergebene Neubaustrecke der Bundesstraße B93 zur Verfügung.
Gem. § 8 Abs. 2 Satz 2 SächsStrG (Sächsisches Straßengesetz) ist eine Teileinziehung zulässig, wenn nachträgliche Beschränkungen der Widmung auf bestimmte Benutzungszwecke oder Benutzungsarten aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohls festgelegt werden.
Der Stadtrat stimmte der Teileinziehung des Abschnittes der Hohen Straße (Ortsstraße 289/0) vom KV Äußere Crimmitschauer Straße bis Schwanefelder Straße für den LKW-Verkehr über 7,5 t zu. Der Beschluss wird ortsüblich bekannt gemacht.
Zum letzten Tagesordnungspunkt Bekanntgaben und Anfragen gab es eine Anfrage zu einer Baumfällung in der Stadionallee. Wie die Dezernentin Bauwesen und Umwelt Birgit Jantsch dazu mitteilte, erfolgte diese Baumfällung aufgrund einer Gefahrenabwehr; weitere Baumfällungen in der Stadionallee werden Ende Februar 2020 durchgeführt, aufgrund des anschließenden Gehwegbaus.