Aus der Sitzung des Stadtrates Meerane am 16. November 2021 berichtet
Eine Sitzung des Stadtrates Meerane fand am 16. November 2021 in der Stadthalle statt. Bürgermeister Professor Dr. Lothar Ungerer begrüßte die Mitglieder des Stadtrates, Mitarbeiter der Verwaltung und Gäste.
Vor dem Eintritt in die Tagesordnung informierte er über die aktuelle Corona-Situation im Landkreis Zwickau und in Meerane sowie über Schutzmaßnahmen in Bezug auf Sitzung des Gemeinderates.
Tagesordnungspunkt 1 war die Einwohnerfragestunde, zu der es keine Wortmeldungen gab.
Im Tagesordnungspunkt 2 stand die Beschlussvorlage Satzung zur 1. Änderung der Satzung zum Schutz des Gehölzbestandes auf dem Gebiet der Stadt Meerane (Gehölzschutzsatzung Meerane).
Wie der Bürgermeister informierte, wurde die Änderung der Gehölzschutzsatzung im Technischen Ausschuss vorberaten; es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung. Mit Inkrafttreten des Ersten Gesetzes zur Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes am 1. März 2021 wurde es notwendig, die durch den Stadtrat am 13.09.2011 beschlossene Gehölzschutzsatzung Meerane an die aktuelle Rechtslage anzupassen.
Die Mitglieder des Stadtrates beschlossen einstimmig die Satzung zur 1. Änderung der Satzung zum Schutz des Gehölzbestandes auf dem Gebiet der Stadt Meerane (Gehölzschutzsatzung Meerane).
Zum Tagesordnungspunkt 3 Eckdaten des Haushaltsplanes 2022 der Stadt Meerane informierte Kämmerin Kerstin Eis. Sie stellte die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes, aufgeschlüsselt auf die Dezernate der Verwaltung, vor.
Geplante Maßnahmen sind neben der Schmutzwasserausgrenzung/Renaturierung Meerchenbach, Seiferitzbach und Dittrichbach die Begrünung des Abbruchgeländes ehemals Technische Textilien, der 1. Bauabschnitt Gehweg und Beleuchtung Schwanefelder Straße und die Erneuerung des Daches der Kindertagesstätte Regenbogen. Für letztere Maßnahme werden Fördermittel erwartet, so Kerstin Eis.
Im Finanzhaushalt sind keine Investitionen geplant. Tilgungsleistungen sind in Höhe von 648,710 Euro vorgesehen.
Anfang Dezember 2021 wird der Entwurf des Haushaltes den Stadträten zugehen; ab Januar 2022 erfolgen die weiteren Beratungen in den Ausschüssen. Die Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2022 im Stadtrat ist für 8. Februar 2022 vorgesehen.
Die Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2022 erfolgt vom 20. Dezember 2021 bis 3. Januar 2022 im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Meerane, Lörracher Platz 1, zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros. Bis einschließlich 14. Januar 2022 können Einwohner und Abgabepflichtige Einwendungen und Anregungen zum Entwurf geben. Die Bekanntmachung dazu erfolgt im Amtsblatt Meerane am 18.12.2021.
Im Tagesordnungspunkt 4 beschlossen die Mitglieder des Stadtrates einstimmig die Änderung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan „Ehemalige Technische Textilien / Drews“ hinsichtlich der folgenden Punkte:
– Änderung der Gebietsabgrenzung auf die Flurstücke 2918/28, 2918/23, 2918/27, 2918/22, 2918/26, 2918/25, 2918/5, 2918/30, 3016/3 und 2918/13.
– Änderung des Namens in „Hohe Straße“
Zum Sachverhalt informierte Bürgermeister Professor Dr. Ungerer. Beschlossen wurde eine veränderte Gebietsabgrenzung und der Planentwurf für das verkleinerte Gebiet.
Das bisher vorgesehene Bebauungsplangebiet umfasst das Areal der Industriebrache der ehemaligen Technischen Textilien bzw. der späteren Textilwerke Drews entlang der Äußeren Crimmitschauer Straße, einschließlich des Bereiches entlang der Hohen Straße vom Kreisverkehr Äußere Crimmitschauer Straße bis zum Wilhelm-Wunderlich-Park.
Durch die zweckgebundene Förderung des Rückbaus der Industrieanlage und der anschließenden Gestaltung des Areals als Parkfläche entfällt die Notwendigkeit, diesen Bereich im Rahmen eines Bebauungsplanes mit zu umfassen.
Für das Areal an der Hohen Straße ist eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Rahmen eines Bebauungsplanes weiterhin notwendig. Die Änderung der Gebietsabgrenzung ist zweckmäßig, ebenso die Namensänderung des Bebauungsplanes in „Hohe Straße“.
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt im nächsten Amtsblatt.
Die Beschlussvorlage Teileinziehung des Abschnittes „An der Steilen Wand“ von der Zwickauer Straße bis zur Achterbahn/Robert-Baum-Straße war Gegenstand des Tagesordnungspunktes 5, zu dem ebenfalls der Bürgermeister informierte.
Nach dem Absichtsbeschluss des Stadtrates vom 22.06.2021 zur Teileinziehung des Abschnittes der Steilen Wand von der Zwickauer Straße bis zur Achterbahn/Robert-Baum-Straße erfolgte die öffentliche Bekanntmachung der geplanten Teileinziehung im Amtsblatt der Stadt Meerane am 17.07.2021. Einwendungen gab es dazu keine, so dass nun der Beschluss zur Beschränkung der öffentlichen Widmung des genannten Straßenabschnittes auf die zulässige Benutzung durch Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis 3,5 t erfolgen kann. Ausgenommen sind Liefer- und Versorgungsfahrzeuge.
Die entsprechende Beschilderung erfolgt. Durch die Teileinziehung kann eine verstärkte Verkehrsführung über die dafür ausgelegte Achterbahn erreicht und der Erhalt der Steilen Wand gesichert werden.
Gemäß § 8 Abs. 2 Sächsisches Straßengesetz ist die Teileinziehung einer Straße zulässig, wenn nachträglich Beschränkungen der Widmung auf bestimmte Benutzungszwecke oder Benutzungsarten aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohls festgelegt werden.
Der Stadtrat stimmte einstimmig der Teileinziehung des Abschnittes „An der Steilen Wand“ von der Zwickauer Straße bis zur Achterbahn/Robert-Baum-Straße für den LKW-Verkehr über 3,5 t zu.
Im Tagesordnungspunkt 6 wurden die Sitzungstermine des Stadtrates und seiner Ausschüsse für das 1. Halbjahr 2022 beschlossen. Der Bürgermeister informierte in diesem Zusammenhang auch über die Festlegung der Termine für die Bürgermeisterwahl im kommenden Jahr, die im Stadtrat am 14.12.2021 erfolgen soll.
Im letzten Tagesordnungspunkt Bekanntgaben und Anfragen informierte der Bürgermeister über die mögliche Aufnahme von Geflüchteten in der Stadt Meerane.