Aus der Sitzung des Stadtrates am 30. Januar 2018 berichtet
Zur ersten Sitzung des Stadtrates Meerane im Jahr 2018 begrüßte Bürgermeister Professor Dr. Lothar Ungerer am 30. Januar 2018 die Stadträtin und die Stadträte, Mitarbeiter der Verwaltung und Gäste im Ratssaal im Neuen Rathaus.
Nach der Einwohnerfragestunde, der Kenntnisgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 19.12.2017 gefassten Beschlüsse und der Kenntnisgabe der Niederschrift vom 19.12.2017 standen zwei Beschlussvorlagen zum Bebauungsplan „Schmiederstraße“ auf der Tagesordnung: Bebauungsplan „Schmiederstraße“, Abwägungsbeschluss sowie Bebauungsplan „Schmiederstraße“, Satzungsbeschluss.
Die Mitglieder des Stadtrates stimmten den Ergebnissen der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und der Träger öffentlicher Belange sowie den Anregungen und Bedenken, die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes „Schmiederstraße“ vorgebracht wurden, zu.
Die Mitglieder des Stadtrates beschlossen die Satzung zum Bebauungsplan „Schmiederstraße“ bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen vom November 2017. Die Begründung vom November 2017 einschließlich Umweltbericht wird gebilligt und dem Bebauungsplan als Anlage beigefügt. Die Beschlüsse 6/17/0292 und 6/17/0320 werden aufgehoben.
Beide Beschlüsse wurden einstimmig gefasst.
Thema des nächsten Tagesordnungspunktes 6 war die Beschlussvorlage 6. Änderung Bebauungsplan „Gewerbegebiet an der B93“; Auslegungsbeschluss. Über die geplanten Änderungen informierten Bürgermeister Professor Dr. Ungerer und Annelie Mahn vom Dezernat Bauwesen und Umwelt.
In der Sitzung des Stadtrates vom 24.01.2017 wurde der Aufstellungsbeschluss zur 6. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der B93“ gefasst. Im Rahmen einer Bürgerversammlung im Februar in Waldsachsen erfolgte eine erste Information der Öffentlichkeit zur geplanten Erweiterung des Gewerbegebietes um den Teil 5 und der damit verbundenen Möglichkeit zur Realisierung einer Ortsumfahrung Waldsachsen (Verlegung der S 288).
Mit den Änderungen im Teil 4 und dem Entwurf für die Erweiterung Teil 5 werden die Voraussetzungen geschaffen, das Baurecht für die Straße über das Bebauungsplanverfahren herzustellen.
Durch die Einordnung eines weiteren Regenrückhaltebeckens südlich der Gablenzer Straße wurde eine Änderung im Teil 3.1 erforderlich. Das Baufeld im Bereich der ehemaligen Autobahnmeisterei wurde aus diesem Grund verkleinert.
Im Teil 1 entfällt der westliche Abzweig des Kreisverkehr Guteborner Allee zu Gunsten eines zusammenhängenden Baufeldes, in welchem eine variable innere Erschließung gestaltet werden kann. Das vergrößerte Regenrückhaltebecken am Waldsachsener Weg einschließlich Löschteich wurde in die Plandarstellung übernommen.
Die Teile 2, 3.1a und 3.2 bleiben von Änderungen unberührt.
Mit Schreiben vom 07.08.2017 erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Behörden, der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden. Die eingegangenen Hinweise und Forderungen wurden in die Planunterlagen eingearbeitet. Die überarbeiteten Planunterlagen liegen somit für die Beschlussfassung zur öffentlichen Auslegung und zur erneuten Beteiligung der Behörden, der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden vor.
Durch den Stadtrat der Großen Kreisstadt Crimmitschau wurde im vergangenen Jahr der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 01/2010 „Gewerbegebiet an der B93“ gefasst, in dessen Rahmen die Flächen der Gemarkung Gablenz nördlich der BAB A4 bis zur Gemarkungsgrenze Waldsachsen überplant wurden. Diese Flächen ergänzen die im Rahmen der vorliegenden 6. Änderung ausgewiesenen Teile 4 und 5 des Bebauungsplanes Meerane. Das überplante Areal in seiner Gesamtheit bildet die Grundlage für die Erreichung des Baurechtes für die ausgewiesene Erschließungsstraße (S288 neu).
Die Mitglieder des Stadtrates stimmten dem Entwurf der Planunterlagen zur 6. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der B93“, bestehend aus den Planzeichnungen Teil A und dem Text Teil B sowie der Begründung mit Übersichtsplan und Umweltbericht zu. Sie beschlossen die öffentliche Auslegung der Unterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB für den Zeitraum von einem Monat sowie die Beteiligung der Behörden, der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gem. §§ 4 und 4a BauGB.
Im Tagesordnungspunkt 7 Erschließungsstraße Gewerbegebiet, Teil 4 und 5; Benennung der Straße beschlossen die Mitglieder des Stadtrates, dass die im Rahmen der Erweiterung des „Gewerbegebietes an der B93“, Teil 4 und 5 ausgewiesene Erschließungsstraße den Namen „Industriepark“ erhält. Sie folgten damit einem Empfehlungsbeschluss aus dem Technischen Ausschuss.
Zum Tagesordnungspunkt 8 Hebesatzsatzung 2018 der Stadt Meerane informierten Kämmerin Kerstin Eis und Bürgermeister Professor Dr. Ungerer.
Die Hebesätze der Grundsteuer A und B sollen auf dem Niveau von 2017 festgesetzt werden. Die Gewerbesteuer wird dem Nivellierungshebesatz des Freistaates Sachsen angepasst und erhöht sich damit von 390 auf 397,5 v.H.
Der Nivellierungshebesatz für die Gewerbesteuer wird durch das Finanzministerium des Freistaates Sachsen festgesetzt. Für das Haushaltsjahr 2018 wurde er überraschend um 7,5 Punkte von 390 vom Hundert auf 397,5 vom Hundert erhöht. Darüber wurden alle Gemeinden und Städte in Sachsen zum Jahresende 2017 informiert.
Gemeinden und Städte, deren örtliche Hebesätze unter dem durch das Land festgesetzten Nivellierungshebesatz liegen, werden im kommunalen Finanzausgleich benachteiligt, weil ihnen eine fiktive Steuerkraft angerechnet wird, die höher als ihre tatsächliche Steuerkraft ist und somit zu geringeren Schlüsselzuweisungen führt. Das bedeutet, dass das Land in diesen Fällen geringere Ausgaben hat und zu Lasten der Gemeinden und Städte Gelder einspart. Zudem ergibt sich eine erhöhte Kreisumlage.
Diese Systematik führt letztlich zu dem Fehlanreiz, die örtlichen Hebesätze dem Nivellierungshebesatz stets anzupassen. Damit befinden sich fiktive und tatsächliche Steuerkraft auf einem Niveau.
Die Mitglieder des Stadtrates der Stadt Meerane stimmten der Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2018 nach Aussprache zu.
Kämmerin Kerstin Eis informierte weiterhin über den Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012.
Die Mitglieder des Stadtrates der Stadt Meerane stellten den örtlich geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2012 gemäß § 88 b SächsGemO fest.
Im letzten Tagesordnungspunkt Bekanntgaben und Anfragen informierte der Bürgermeister über die an diesem Tag bekannt gegebene Kooperation der Saxony International School – Carl Hahn gGmbH (SIS) und des Trägervereins Europäisches Gymnasium Waldenburg sowie über das Interessensbekundungsverfahren für die Trägerschaft der Kindertagesstätte „Buratino“. (Beide Beiträge sind auf www.meerane.de eingestellt.)
Von Seiten der Stadträte wurde unter Bekanntgaben und Anfragen über Probleme am Rande der Party im Anschluss an den Meeraner Straßenfasching berichtet, in Bezug auf die Nutzung der aufgestellten mobilen Toiletten.