Aus der Sitzung des Stadtrates am 29. November 2022 berichtet
Zur Sitzung des Stadtrates begrüßte Bürgermeister Jörg Schmeißer die Stadträtinnen und Stadträte, Mitarbeiter der Stadtverwaltung und Gäste am 29. November 2022 im Neuen Rathaus.
Nach der Einwohnerfragestunde und der Kenntnisgabe der Niederschriften vom 30.08.2022 und 13.09.2022 erfolgte die Information der Stadträte zu den Sitzungsterminen des Stadtrates und seiner Ausschüsse für das 1. Halbjahr 2023.
Im Tagesordnungspunkt 4 stellte Kämmerin Kerstin Eis die Eckdaten des Haushaltsplanes 2023 der Stadt Meerane vor. Sie informierte über die Aufwendungen und Erträge der Teilhaushalte des Ergebnishaushaltes.
Im Ergebnishaushalt sind folgende Vorhaben geplant: Fortführung der Projekte km² Bildung und Demokratie Leben, 1. Bauabschnitt Gehweg und Beleuchtung Schwanefelder Straße, Erneuerung Heizungsanlage Kita „Spatzennest“, Karl-Heinz-Freiberger-Halle LED (Umrüstung).
Geplante Investitionen im Dezernat Bauwesen und Umwelt betreffen das Vorhaben Gartenplatz Chemnitzer Straße, die Anschaffung weiterer Stadtmöbel und die Planungen für die Ortsdurchfahrt Waldsachsen.
Der Gesamthaushalt ist in seinen Teilen Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt ausgeglichen.
Der 1. Entwurf des Haushaltes 2023 wird in die Ausschüsse des Stadtrates zur weiteren Beratung verwiesen, und es erfolgt die Öffentliche Auslegung. Die Bekanntmachung zur Auslegung erfolgt im Amtsblatt Meerane am 17.12.2022.
Die Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2023 im Stadtrat ist für den Februar 2023 vorgesehen.
In den folgenden Tagesordnungspunkten 5 bis 7 befasste sich der Stadtrat mit der 8. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der B93". Zum Sachverhalt informierte Fabian Heine vom Dezernat Bauwesen und Umwelt.
Im Tagesordnungspunkt 5 erfolgte der Beschluss zur Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 08.03.2022 zur 8. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der B93".
Im Rahmen des beim Landkreis Zwickau anhängigen Genehmigungsverfahrens der 8. Änderung ergaben sich notwendige Änderungen am Bebauungsplan (insbesondere die Einordnung eines Pflanzstreifens für den Artenaustausch). Die Umsetzung dieser Änderungen erforderte eine erneute Auslegung der aktualisierten Planunterlagen.
Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und der anschließend neu zu fassende Satzungsbeschluss bedingen eine vorherige formale Aufhebung des bisher geltenden Satzungsbeschlusses 7/22/0217 vom 08.03.2022.
Die Mitglieder des Stadtrates stimmten einstimmig der Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 08.03.2022 zur 8. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der B93“ zu.
Der Abwägungsbeschluss zur 8. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der B93“ war Inhalt des Tagesordnungspunkte 6.
Dem vorliegenden Beschlussvorschlag folgte der Stadtrat:
1. Der Stadtrat hat die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen der Behörden, der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden sowie die Anregungen und Hinweise, die während der öffentlichen Auslegung der 8. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der B93“ vorgebracht wurden, geprüft und beschließt sie gemäß Anlage. Die Abwägungstabelle (siehe Anlage) ist Bestandteil des Abwägungsbeschlusses.
Bei den Trägern öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und sonstigen Beteiligten, die keine Stellungnahme abgegeben haben (siehe Anlage), geht die Stadt Meerane davon aus, dass Belange ihrerseits nicht betroffen sind.
2. Der Stadtrat der Stadt Meerane bestimmt, die Ergebnisse der Abwägung in die Planfassung, die dem Satzungsbeschluss zu Grunde liegt, zu übernehmen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Der Satzungsbeschluss zur 8. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der B93“ schloss sich im Tagesordnungspunkt 7 an.
Der Stadtrat stimmten dem vorliegenden Beschlussvorschlag zu:
1. Die Mitglieder des Stadtrates beschließen den Entwurf der 8. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der B93“ in der Fassung vom 21.11.2022 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
2. Die Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung vom 21.11.2022 werden gebilligt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den vorzeitigen Bebauungsplan nach § 8 Abs. 3 BauGB bei der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung nach § 10 Abs. 2 BauGB einzureichen.
4. Nach Erteilung der Genehmigung ist der Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen und damit zur Rechtskraft zu führen. Dabei ist anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung und Umweltbericht sowie der „Zusammenfassenden Erklärung“ nach § 10a Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht und Auskunft bereitgehalten wird.
Im letzten Tagesordnungspunkt Bekanntgaben und Anfragen gab es von Seiten des Stadtrates eine Anfrage zur Unterbringung von Kindern Geflüchteter in Kindereinrichtungen in Meerane. Weiterhin wurde über das Projekt „Wunschbaum“ informiert. Ferner teilte der Stadtrat nach entsprechender Beratung mit, dass die Sitzungsgelder aus der 36. Stadtratssitzung an die Spielplatzinitiative Crotenlaide gespendet werden.