Aus der Sitzung des Stadtrates am 29. August 2017 berichtet

Stadtrat lehnt Gebührenerhöhung beim Trinkwasser ab

Bürgermeister informiert über Fördermittelbescheid für Hochwasserschutz Meerchenbach

Zu einer öffentlichen Sitzung des Stadtrates Meerane begrüßte Bürgermeister Professor Dr. Lothar Ungerer am 29. August 2017 die Stadträtin und die Stadträte, Mitarbeiter der Verwaltung und Gäste im Neuen Rathaus.

Zu Beginn würdigte der Bürgermeister die verstorbenen ehemaligen Stadträte Herrn Gottfried Kahnt und Herrn Stephan Richter. Herr Gottfried Kahnt war am 22. Juni 2017 im Alter von 91 Jahren verstorben, Herr Stephan Richter verstarb am 21. August 2017 im Alter von 73 Jahren. Zum Gedenken und zu Ehren der beiden ehemaligen Stadträte erhoben sich die Anwesenden zu einer Schweigeminute.

Im Anschluss wurde in die Tagesordnung eingetreten. Nach der Einwohnerfragestunde, der Kenntnisgabe der Niederschrift vom 20.06.2017 und der Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 20.06.2017 gefassten Beschlüsse stand im Tagesordnungspunkt 4 die Beschlussvorlage Gebühren Trinkwasser ab 1.1.2018.

Wie Professor Dr. Ungerer informierte, hat die Verbandsverwaltung des RZV Wasserversorgung Lugau-Glauchau den Entwurf einer Gebührenkalkulation für das Trinkwasser für den Zeitraum ab dem 01.01.2018 vorgelegt. Eine Beschlussfassung ist für den 28.09.2017 in der Verbandsversammlung des RZV vorgesehen.
Vertreter der Stadt Meerane in der Verbandsversammlung des RZV ist der Bürgermeister, dieser legte dem Stadtrat die Beschlussfassung zur Gebührenkalkulation zur Weisungserteilung vor, da Entscheidungen zu Gebühren allein dem Stadtrat vorbehalten sind.
Die Stadträte entschieden sich einstimmig gegen eine Gebührenerhöhung bei der Mengengebühr und gegen eine Erhöhung der Verschuldung des RZV in dem Zeitraum 2018 bis 2021.
Damit lehnten sie die Variante ab, die eine Gebührenerhöhung und eine Ausweitung der Verschuldung des RZV vorsieht.


Zum Tagesordnungspunkt 5 Beratung und Beschluss zur Erteilung einer Erlaubnis zum Abbrennen eines Traditionsfeuers informierte Iris Anders, Dezernentin Sicherheit und Ordnung.

Brauchtumsfeuer dienen der Brauchtumspflege und sind dadurch gekennzeichnet, dass eine in der Ortsgemeinschaft verankerte Glaubensgemeinschaft, Organisation oder ein Verein das Feuer unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege ausrichtet und das Feuer im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich ist.

Entsprechend der Polizeiverordnung der Stadt Meerane sind Osterfeuer, Walpurgisnacht (30. April) und Martinsfeuer (11. November) als Traditions- und Brauchtumsfeuer genehmigungspflichtig.
Den Mitgliedern des Stadtrates lag die Verwaltungsrichtlinie zur Erteilung einer Erlaubnis zum Abbrennen von Traditionsfeuern vor, nach der von der Stadt Meerane je Anlass des Traditions- bzw. Brauchtumsfeuers maximal 10 Abbrennerlaubnisse erteilt werden. Antragsberechtigt sind Vereine der Stadt Meerane und in der Stadt Meerane ansässige Glaubensgemeinschaften.
Als Gründe wurden die zunehmenden Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über Geruchsbelästigungen etc. genannt, da z.B. bei den Hexenfeuern auch immer wieder nicht geeignetes Holz und Pflanzenabfälle verbrannt wurden.
Nicht betroffen von dieser Verwaltungsrichtlinie, so Iris Anders, sind Feuerschalen und Grillfeuer.
Nach Aussprache und Diskussion beschlossen die Mitglieder des Stadtrates mit 8-Ja-Stimmen, 7-Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen die Verwaltungsrichtlinie zur Erteilung einer Erlaubnis zum Abbrennen von Traditionsfeuern.


Zum Tagesordnungspunkt 6 Beratung und Beschluss zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zur Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie II gemäß § 24 Abs. 1 SprengV beschlossen die Stadträte einstimmig, dass in der Stadt Meerane keine Ausnahmegenehmigungen zur Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie II mehr erteilt werden. Die Verwaltungsrichtlinie zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zur Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie II gemäß § 24 SprengV mit Beschluss vom 27.03.2012 wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Wie Dezernentin Iris Anders dazu informiert, ist infolge der Zunahme der Feuerwerke der Kategorie II aus besonderem Anlass die Lärmbelästigung in den Abend- und Nachtstunden, insbesondere an den Wochenenden, stark gestiegen. Damit einher gingen auch vermehrt die Beschwerden aus der Bevölkerung zur Störung der Nachtruhe. Die Akzeptanz eines Großteiles der Bewohner der Stadt Meerane für diese Ruhestörung – aus besonderem Anlass in der derzeitig hohen Anzahl – ist nicht mehr vorhanden.
Ausgenommen von dieser Regelung sind gewerbliche Feuerwerke.


Im Tagesordnungspunkt 7 stand der Bebauungsplan „Schmiederstraße“, Ergänzender Satzungsbeschluss. Die Mitglieder des Stadtrates fassten zum Bebauungsplan „Schmiederstraße“, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen vom Mai 2017, einstimmig einen ergänzenden Satzungsbeschluss bzgl. denkmalschutzrechtlicher Festsetzungen. Die Begründung einschließlich Umweltbericht wird gebilligt und dem Bebauungsplan als Anlage beigefügt. Das Abwägungsergebnis lt. Beschluss 6/17/291 vom 23.05.2017 wird aufrechterhalten.


Ebenfalls einstimmig wurden in den Tagesordnungspunkten 8 bis 12 folgende Beschlüsse gefasst:
– Sonstige Brache Nr. 2.3 Am Rotenberg 54/56/58 – Gebietsabgrenzung
– Sonstige Brache Nr. 2.4 An der Steilen Wand 64 – Gebietsabgrenzung
– Sonstige Brache Nr. 2.5 Friedrichstraße 8 – Gebietsabgrenzung
– Sonstige Brache Nr. 2.7 Marienstraße 36 – Gebietsabgrenzung
– Sonstige Brache Nr. 2.8 Obere Mühlgasse 8 und 10 – Gebietsabgrenzung
Wie Barbara Könnemann vom Dezernat Bauwesen und Umwelt, Sachgebiet Stadtplanung und Stadtentwicklung, dazu informierte, bedarf es der Festlegung einer Gebietsabgrenzung, um Fördermittel für die Neuordnung der Grundstücke beantragen zu können. Diese Abgrenzung ist Grundlage für die Entwicklung dieses Areals und bildet einen Bestandteil des Fördermittelantrages.


Im Tagesordnungspunkt 13 Jahresabschlüsse 2012 und 2013 – Beschlussfassung zur örtlichen Prüfung beschlossen die Mitglieder des Stadtrates einstimmig, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schell & Block Dresden für die örtliche Prüfung der Jahresabschlüsse 2012 und 2013 gemäß § 103 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 28 Abs. 2 Nr. 14 SächsGemO zu bestellen.


Im letzten Tagesordnungspunkt Bekanntgaben und Anfragen informierte der Bürgermeister über die Klarstellung der Stadt Meerane zu einem in der Freien Presse erschienenen Leserbrief (Beitrag „Freie Presse 19.08.2017: Klarstellung der Stadt Meerane“ auf www.meerane.de) sowie über eine für die Stadt Meerane sehr erfreuliche Nachricht: den Fördermittelbescheid für den Hochwasserschutz Meerchenbach (Beitrag „Fördermittel für Hochwasserschutz Meerchenbach – Stadt Meerane erhält Fördermittelbescheid in Höhe von 3,2 Millionen Euro“ auf www.meerane.de).
„Damit wären wir beim Thema Schmutzwasserausgrenzung insgesamt durch, Sie sehen uns rundum glücklich“, so Professor Dr. Ungerer dazu.