Aus der Sitzung des Stadtrates am 28. November 2017 berichtet
Zu einer öffentlichen Sitzung des Stadtrates Meerane begrüßte Bürgermeister Professor Dr. Lothar Ungerer am 28. November 2017 die Stadträtin und die Stadträte, Mitarbeiter der Verwaltung und Gäste im Neuen Rathaus.
Nach der Einwohnerfragestunde stand im Tagesordnungspunkt 2 die Beschlussvorlage Wahl des Friedensrichter. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde Eva Prochowski begrüßt, welche sich dem Gremium vorstellte.
Frau Eva Prochowski hat sich aufgrund eigener Initiative mit Schreiben vom 18.9.2017 bei der Stadt Meerane um das Ehrenamt der Friedensrichterin beworben. Frau Prochowski ist 62 Jahre alt, verheiratet, von Beruf Industriekauffrau und wohnt seit 2009 in Meerane. Sie ist an ehrenamtlicher Arbeit interessiert und bewirbt sich deshalb für das Amt der Friedensrichterin. Sie hat sich bereits bei Herrn Dietrich Epple über die Aufgaben und Verfahren des Friedensrichters informiert. Der Stadtrat wählt die Friedensrichterin/den Friedensrichter für die Dauer von 5 Jahren. Die
Herr Epple hat das Amt des Friedensrichters in den vergangen fünf Jahren mit Leben erfüllt und eine sehr gute, eigenständige Arbeit geleistet. Aus Altersgründen hat Herr Epple mit Schreiben vom 18.10.2017 erklärt, das Amt ab dem 30.01.2018 nicht fortzuführen. Herr Epple wird 2018 80 Jahre alt. Über diesen Antrag entscheidet der Vorstand des Amtsgerichts Hohenstein-Ernstthal. Weitere Bewerbungen für dieses Amt sind ausgeblieben.
Die Wahl von Frau Prochowski zur Friedensrichterin wird vom Stadtrat einstimmig befürwortet.
Im Tagesordnungspunkt 3 Gebühren Abwasser ab 1.1.2018 präsentierte Frau Wolf vom Abwasserzweckverband Götzenthal die Gebührenkalkulation des AZV im Zeitraum von 2013 bis 2017 und zeigte damit auf, dass die Gebühren konstant blieben und man im Vergleich mit benachbarten Abwasserzweckverbänden dem Gebot der Wirtschaftlichkeit nachkomme: „Die Überdeckung von den Vorjahren wirkt sich gut aus.“ Für den kommenden Zeitraum von 2018 bis 2021 sind weitere Investitionen geplant.
Die Mitglieder des Stadtrates befürworten die Gebührenkalkulation ab dem 1.1.2018. Der Stadtrat erteilt den Vertretern der Stadt Meerane in der Verbandsversammlung des AZV zur entsprechenden Beschlussfassung damit eine Weisung und beschließt diesen Beschluss einstimmig.
Im Tagesordnungspunkt 4 Gemeinsame Beschaffung von Drehleitern vom Typ DLA(K) 23/12 wurde über den Vergabebeschluss des Stadtrates der Stadt Schneeberg vom 2. November 2017 entschieden.
Die Stadt Schneeberg hatte der Stadtverwaltung Meerane nach dem Vergabebeschluss im Stadtrat Schneeberg alle Unterlagen zugestellt. Die Nachprüfung und Dokumentation der Vergabe durch die Vergabestelle der Stadtverwaltung erfolgte zum 15.11.2017 ohne Einwände, so dass der Beschluss durch den Stadtrat Meerane bestätigt werden kann.
Der Wertungspreis von 658.736,40 EUR für das Fahrzeug Meerane setzt sich durch den Kaufpreis in Höhe von 583.338,00 EUR sowie den ausgeschriebenen Wartungskosten/Inspektionen für 20 Jahre in Höhe von 75.398,40 EUR zusammen.
Entsprechend des Zuwendungsbescheides beträgt die 75-Prozent-Förderung 437.503,50 EUR. Die Stadt Meerane hat 145.834,50 EUR zu tragen.
Der Stadtrat beschließt die Kaufabwicklung einstimmig.
Die Beschlussvorlage Industriebrache Nr. 19 ehemals Möbelstoff - Gebietsabgrenzung ist Tagesordnungspunkt 5. Zu Beginn der Erörterung informierte der Bürgermeister, dass der Rückbau in Angriff genommen werden soll und der Fördersatz bei 90 Prozent liegt.
In Vorbereitung auf die Neuordnung der Grundstücke Talstraße 7/Rosental 44 wurde von der Verwaltung eine Bestandserfassung zum Zustand des Areals durchgeführt. Die Flurstücke innerhalb der Gebietsabgrenzung und ein Teilflurstück des Dittrichbaches liegen in der Gemarkung Meerane.
Um Fördermittel für die Neuordnung der Grundstücke beantragen zu können, bedarf es der Festlegung einer Gebietsabgrenzung. Diese Abgrenzung ist Grundlage für die Entwicklung dieses Areals und bildet einen Bestandteil des Fördermittelantrages.
Die Mitglieder des Stadtrates beschließen die Gebietsabgrenzung zur Revitalisierung der Industriebrache Nr. 19 – ehemals Möbelstoff einstimmig.
Tagesordnungspunkt 6 Hochwasserschadensbeseitigung 2010 – Vergabe von Planungsleistungen (Leistungsphasen 5 bis 9) beschäftigte sich mit dem Thema des Vollzuges der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustandes und des präventiven Hochwasserschutzes (RL GH/2007). Hier hat die Stadt Meerane eine Zuwendung für die Maßnahme Hochwasserschadensbeseitigung am Meerchenbach in Höhe von 3.218.227,37 Euro erhalten (Teilvorhaben Abschnitt 1 bis 5, Hauptsammler Crotenlaide).
Die Landesdirektion Sachsen hat in ihrem Bescheid vom 18. August 2017 die Gesamtausgaben für das Vorhaben auf 4.056.078,85 Euro festgesetzt. Die Eigenmittel betragen demnach 837.851,48 Euro. Unter Abzug der nichtzuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von 480.270,66 Euro beträgt die Förderquote 90 Prozent. Der Bewilligungszeitraum beginnt am 18. August 2017 und endet am 30. November 2019.
Entsprechend des Vergabeleitfadens wurde die Vergabeentscheidung vorbereitet. Vergaberechtlich ist eine abschnittsweise Beauftragung erforderlich, da die Abschnitte bzw. Leistungsphasen 1 bis 4 im Zuge des erfolgreichen Förderantragsverfahrens mit dem Zuwendungsbescheid vom 18. August 2017 bereits vorliegen. Die Beauftragung erfolgt dann ausschließlich für die Phasen 5 bis 9. Sinn und Zweck des Vergabe- und Zuwendungsrechts sind die sparsame und wirtschaftliche Verwendung öffentlicher Mittel.
Die Stadt Meerane hatte eine öffentliche Ausschreibung von Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke nach HOAI durchgeführt. Fristgemäß lag zur Angebotseröffnung ein Angebot vor. Die Mitglieder des Stadtrates beschließen einstimmig die Vergabe von Planungsleistungen für die Maßnahme Hochwasserschadensbeseitigung am Meerchenbach - Teilvorhaben Abschnitt 1 bis 5, Hauptsammler Crotenlaide – an IB Klier + Partner, Glauchau; vergeben und beauftragt werden die Leistungsphasen 5 bis 9 mit einer Vergabesumme von 88.129, 28 EUR (netto) (= 48 % von 183.602,67 EUR.
Tagesordnungspunkt 7 beschäftigte sich mit der Umgestaltung des Geländes entlang der Bahn BA2a – Vergabe der kompletten Leistung .
Über die Einzelheiten informierte Baudezernentin Birgit Jantsch: „Die Maßnahme wurde auf den verschiedenen Vergabeplattform öffentlich ausgeschrieben. 20 Firmen forderten die Ausschreibungsunterlagen an. Zur Submission am 07.11.2017 wurden 13 Angebote abgegeben und in die Wertung einbezogen.“
Die Maßnahme Umgestaltung des Geländes entlang der Bahn BA2a wird im Investitionsplan 2018 der Stadt Meerane, in der Kostenstelle 6000; Kostenträger 5111.27.75; Investition 14-I-01 mit Gesamtkosten in Höhe von 621.000,00 € (brutto) eingestellt.
Im Planansatz sind die Kosten für die Bauleistung und die Bauüberwachung des Bauabschnittes 2a sowie Planungsleistungen für den Bauabschnitt 3a enthalten. Die Kosten werden vom Bund und vom Land Sachsen gefördert. Die Eigenmittel sind durch investive Schlüsselzuweisungen gedeckt.
Die Mitglieder des Stadtrates beschließen die Vergabe „Umgestaltung des
Geländes entlang der Bahn BA2a“ an die Firma Bickhardt Bau Thüringen
GmbH, Seiferitzer Allee 23 in 08393 Meerane mit einer Vergabesumme von 418.093,69 € (netto) einstimmig.
Im Tagesordnungspunkt 8 Bekanntmachungssatzung Stadt Meerane wurde die Bekanntmachungssatzung der Stadt Meerane einstimmig neu beschlossen.
Tagesordnungspunkt 9 beschäftigte sich mit der 1.Änderungssatzung zur Vergnügungssteuersatzung der Stadt Meerane . Zu den Hintergründen informierte Kämmerin Kerstin Eis: „Hinsichtlich der Höhe des Steuersatzes wurden verschiedene Gesichtspunkte geprüft. Die Steuerpflichtigen dürfen durch die Gebühr nicht belastet werden. Am Gesamtbruttoumsatz lässt sich allerdings eine Steigerung von über 90.0000 Euro im Vergleich zum Vorjahr erkennen, was eine Erhöhung des Steuersatzes rechtfertigt.“
Im Vergleich zu den umliegenden Gemeinden liegt Meerane damit im unteren Mittelfeld.
Es wurden acht Gemeinden in die Recherchen einbezogen. Bei vier dieser Gemeinden liegt der Steuersatz für die Vergnügungssteuer zwischen 14 Prozent bis Prozent. Städte wie Chemnitz und Zwickau erheben bereits seit mehreren Jahren Vergnügungssteuer in Höhe von 18 Prozent Limbach-Oberfrohna sogar 20 Prozent des Bruttoumsatzes.
Die Erhöhung des Steuersatzes hätte eine Änderung des § 5 Abs. 1 der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Meerane zur Folge.
Die Mitglieder des Stadtrates beschließen die 1.Änderungssatzung zur Vergnügungssteuersatzung der Stadt Meerane.
Im Tagesordnungspunkt 10 Einziehung von öffentlich gewidmeten Straßen Wegen und Plätzen informiert Anneli Mahn vom Fachbereich Bauen.
Für die nachfolgend beschriebenen Wege bzw. deren Teilabschnitte sind die Voraussetzungen für eine öffentliche Widmung nicht mehr gegeben. Sie sollen gem. § 8 SächsStrG eingezogen und aus dem Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Meerane gestrichen werden. Damit entfallen sie aus der Straßenbaulast der Stadt. Eine Straße kann gem. § 8 Abs. 2 eingezogen werden, wenn sie keine Verkehrsbedeutung mehr hat oder überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls vorliegen.
Voraussetzung dafür ist, die beabsichtigte Einziehung 3 Monate vorher öffentlich bekannt zu machen (§ 8 Abs. 4), um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben. Diese Bekanntmachung wird in den Amtlichen Bekanntmachungen und Mitteilungen im Amtsblatt der Stadt Meerane in der Meeraner Zeitung erfolgen. Liegen nach Ablauf der 3-Monats-Frist keine Einwendungen bzw. Widersprüche vor, erfolgt die Beschlussfassung zur Einziehung durch den Stadtrat.
Der Verbindungsweg 130/0 zwischen Moeschlerweg, Abschnitt Ortsstraße und der Schönberger Straße (176/0) wird als beschränkt-öffentlicher Weg (selbstständiger Geh- und Radweg) im Bestandsverzeichnis geführt. Auf Grund der topografischen Gegebenheiten kann eine sichere Nutzung als Geh- und Radweg nicht gewährleistet werden. Ebenso fehlt eine verkehrssichere Anbindung an die Schönberger Straße.
Der Teilabschnitt des Westweges, der Verbindungsweg 223/1 zum Wasserturm ist als beschränkt-öffentlicher Weg (selbstständiger Geh- und Radweg) im Bestandsverzeichnis eingetragen. Bis zur Stilllegung des Wasserturms wurde dieser Weg, der als Sackgasse endet, vom RZV als Zufahrt genutzt. Ein öffentliches Interesse als Begründung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Widmung ist nicht mehr gegeben.
Der Stadtrat stimmt der geplanten Einziehung zu.
Im Tagesordnungspunkt 11 Sitzungstermine des Stadtrates und seiner Ausschüsse für das 1. Halbjahr 2018 beschloss der Stadtrat die Termine einstimmig.
Im letzten Tagesordnungspunkt Bekanntgaben und Anfragen informierte der Bürgermeister über die Auszeichnungsveranstaltung des Helferkreises und freute sich über diese Anerkennung. Des Weiteren lobte er den gelungenen Rückzug in die Lindenschule und Dankte allen Helferinnen und Helfern namentlich, welche daran beteiligt waren.