Aus der Sitzung des Stadtrates am 28. August 2018 berichtet

Zu einer Sitzung des Stadtrates begrüßte Bürgermeister Professor Dr. Lothar Ungerer am 28. August 2018 die Stadträtinnen und Stadträte, Gäste und Mitarbeiter der Verwaltung im Neuen Rathaus.
Zur Einwohnerfragestunde wurden Anfragen zum Kehrmaschineneinsatz im Stadtgebiet und zum Problem der Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Äußeren Crimmitschauer Straße (Teil Ortsstraße) gestellt.
Im Anschluss erfolgten die Kenntnisgabe der Niederschriften vom 29.05.2018 und 26.06.2018 und die Kenntnisgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse vom 26.06.2018.

Im Tagesordnungspunkt 4 stand die Beschlussvorlage Jahresabschlüsse 2014 und 2015. Zum Sachverhalt informierte Kämmerin Kerstin Eis.
Die Mitglieder des Stadtrates beschlossen einstimmig, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schell & Block Dresden für die örtliche Prüfung der Jahresabschlüsse 2014 und 2015 gemäß § 103 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 28 Abs. 2 Nr. 14 SächsGemO entsprechend des vorliegenden Angebots vom 28.08.2017 i. V. m. 29.06.2018 über 20.400,00 Euro (netto) zu bestellen.

Thema der beiden folgenden Tagesordnungspunkte waren Spenden an die Stadt Meerane.
Die Stadt Meerane erhielt im Zeitraum 01.04.2017 bis 31.12.2017 Spenden in Höhe von 14.479,45 Euro (Geldspenden 10.224,16 Euro; Sachspenden 4.255,29 Euro).
Die Stadt Meerane erhielt im Zeitraum 01.01.2018 bis 30.06.2018 Spenden in Höhe von 11.421,55 Euro (Geldspenden 5.762,99 Euro; Sachspenden 5.658,56 Euro).
Entsprechend der geänderten Gesetzeslage hat über die Annahme ausschließlich der Gemeinderat zu entscheiden (§ 73 Abs. 5 SächsGemO).
Die Mitglieder des Stadtrates beschlossen jeweils einstimmig die Annahme der Geld- und Sachspenden an die Stadt Meerane im Zeitraum 01.04.2017 bis 31.12.2017 sowie im Zeitraum 01.01.2018 bis 30.06.2018 gemäß § 73 Abs. 5 i. V. m.  § 28 Abs. 2 Nr. 11 SächsGemO.

Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Ehemalige Kammgarnspinnerei“ war Thema des Tagesordnungspunktes 7.
Das Areal der ehemaligen Kammgarnspinnerei umfasst die Flurstücke 922/1, 922/2 und 2179/5 mit einer Gesamtfläche von 3,9 ha und erstreckt sich zwischen Leipziger Straße und Rosa-Luxemburg-Straße im nordwestlichen Bereich des Stadtgebietes. Das Objekt stellt einen gravierenden städtebaulichen Missstand dar. Die Nutzungsaufgabe erfolgte bereits 1992. Abgesehen von der zwischenzeitlichen Teilnutzung durch eine Spedition ist das Objekt keiner dauerhaften Nutzung mehr zuzuführen. 
Wie Bürgermeister Professor Dr. Ungerer und Anneli Mahn vom Dezernat Bauwesen und Umwelt, Sachgebiet Stadtplanung und Stadtentwicklung, informierten, möchte die Stadt das Areal dieser Altindustriebrache perspektivisch entwickeln. Ziel ist eine Fördermittelbeantragung zum Abbruch der gewerblichen Bausubstanz, wofür jedoch erforderlich ist, dass die Stadt Meerane Eigentümerin des Geländes wird.
Entsprechend des im technischen Ausschusses beratenen Gestaltungsvorschlages soll das gesamte Areal nach Beräumung zum größten Teil als Grünfläche hergestellt und zur Erweiterung des sich nördlich anschließenden Meerchenwaldes für weitere Baumpflanzungen genutzt werden.
Im südöstlichen Bereich, auf einer geringen Teilfläche parallel zur Gerberstraße, kann ein weiterer Wohnungsbaustandort für 5 bis 6 Eigenheime ausgewiesen werden.
Die geordnete städtebauliche Entwicklung des Areals soll auf der Grundlage eines Bebauungsplanes erfolgen. Der erste Schritt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist der Aufstellungsbeschluss.
Die Stadträtinnen und Stadträte stimmten der Aufstellung des Bebauungsplanes „Ehemalige Kammgarnspinnerei“ in dem in der Anlage dargestellten Geltungsbereich einstimmig zu.

Im letzten Tagesordnungspunkt Bekanntgaben und Anfragen informierte die Dezernentin Hauptverwaltung Monique Schubert, dass das Bürgerinformationssystem Stadtrat auf der Homepage der Stadt Meerane eingestellt ist.
Anfragen aus dem Stadtrat gab es zu einer möglichen Behinderung des Busverkehrs während der Straßenbaumaßnahme Oststraße, zum Thema Verkehrsüberwachung/Blitzer und zu Perspektiven des Geländes und der denkmalgeschützten Gebäude der Industriebrache ehemals Drews.
Zum Thema Busverkehr während der Straßenbaumaßnahme Oststraße wurde bereits am Folgetag der Sitzung (29.08.2018) geklärt, dass seit Beginn der Arbeiten zum 3. Bauabschnitt Oststraße Mitte März 2018 in der Südstraße und in der Oststraße im Kreuzungsbereich ein Parkverbot (mit Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen) besteht, um dem Busverkehr die freie Durchfahrt zu ermöglichen. Seitdem gab es keinerlei Hinweise oder Beschwerden über falsch parkende Fahrzeuge oder Behinderungen vor und nach dem Kreuzungsbereich. Auf Nachfrage bestätigte auch der RVW, dass es in diesem Bereich keine Probleme gibt.