Aus der Sitzung des Stadtrates am 23. Mai 2023 berichtet
Zu einer Sitzung des Meeraner Stadtrates begrüßte Bürgermeister Jörg Schmeißer am 23. Mai 2023 die Stadträtinnen und Stadträte, Mitarbeiter der Verwaltung und Gäste im Neuen Rathaus.
Tagesordnungspunkt 1 war die Einwohnerfragestunde. Eine Anfrage gab es zum Basketballplatz am Hermann-Löns-Weg, eine weitere zu Baumfällungen im Stadtgebiet.
Im Tagesordnungspunkt 2 erfolgte die Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse, im Tagesordnungspunkt 3 wurde über die Sitzungstermine des Stadtrates und seiner Ausschüsse für das 2. Halbjahr 2023 informiert.
Zum folgenden Tagesordnungspunkt 4 Übertragung von Ansätzen für Erträge und Aufwendungen zweckgebundener Aufgaben innerhalb eines Budgets vom Haushaltsjahr 2022 in das Haushaltsjahr 2023 informierte Kämmerin Kerstin Eis.
Gemäß § 21 Abs. 2 SächsKomHVO können Ansätze für Erträge und Aufwendungen innerhalb eines Budgets in das Folgejahr übertragen werden. Im Zuge der Jahresabschlussarbeiten für das Haushaltsjahr 2022 wurden diese ermittelt. Wie die Kämmerin mitteilte, handelt es sich um die Maßnahme Begrünung des Areals ehemals Technische Textilien an der Äußeren Crimmitschauer Straße. Die Arbeiten sind derzeit im Gange. Die Aufwendungen betragen 700.000 Euro; Fördermittel sind in Höhe von 530.000 Euro bewilligt. Der Stadtrat beschloss einstimmig die Übertragung von Ansätzen für Erträge in Höhe von 530.000,00 Euro und Aufwendungen in Höhe von 700.000,00 Euro für zweckgebundene Aufgaben auf der Grundlage des § 21 Abs. 2 Sächsische Kommunalhaushaltsverordnung (SächsKomHVO) vom Haushaltsjahr 2022 in das Haushaltsjahr 2023.
Der Beschluss des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Meerane mit Stand 2020 stand im Tagesordnungspunkt 5. Dazu informierte Fabian Heine vom Dezernat Bauwesen und Umwelt, Sachgebiet Bauen, Stadtplanung und Stadtentwicklung.
Das von der Stadt Meerane im Jahr 2019 beauftragte Einzelhandels- und Zentrenkonzept wurde dem Stadtrat für die Sitzung am 24.11.2020 zugeführt. Aufgrund der damals geltenden Corona-Bestimmungen konnte die geplante Vorstellung des Konzeptes durch die BBE Handelsberatung GmbH in der öffentlichen Sitzung des Stadtrates nicht stattfinden, ein Beschluss wurde nicht gefasst.
Das vorliegende Konzept dient dennoch seither als Grundlage für bauplanungsrechtliche Beurteilungen und Basis für die Bauleitplanung. Zur Schaffung von Rechtssicherheit wurde das Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Meerane, Stand 2020, nun dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept stellt ein städtebauliches Entwicklungskonzept dar und ist als solches bei der Bauleitplanung, also insbesondere bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zu berücksichtigen. Schwerpunkt ist die Ausweisung des zentralen Versorgungsbereiches in der Meeraner Innenstadt mitsamt Handlungsempfehlungen zu dessen Stärkung und Sicherung.
Nach Aussprache stimmten die Mitglieder des Stadtrates dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Meerane mit Stand 2020 zu und beschlossen es als städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB.
Entsprechend des Antrages der Fraktionsgemeinschaft CDU/Meeraner Bündnis wird die Vorstellung des Konzeptes in einer der nächsten Sitzungen des Stadtrates erfolgen.
Zum Tagesordnungspunkt 6 – Bebauungsplan „Hohe Straße" Auslegungsbeschluss – stellte ebenfalls Fabian Heine vom Dezernat Bauwesen und Umwelt den Sachverhalt vor.
Der von der Stadt Meerane aufzustellende Bebauungsplan „Hohe Straße“ hat die nötige Planreife erlangt, um eine öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchführen zu können.
Mit der Festsetzung als Mischgebiet soll erreicht werden, dass sich in diesem Areal eine jeweils hälftig von Wohnbebauung und nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben geprägte Bebauung entwickelt.
Die Mitglieder des Stadtrates stimmten dem Entwurf der Planunterlagen des Bebauungsplanes „Hohe Straße“, bestehend aus der Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B sowie der Begründung zu. Sie beschlossen die öffentliche Auslegung der Unterlagen gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4a BauGB für den Zeitraum von einem Monat sowie die Beteiligung der Behörden, der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. §§ 4 Abs. 2 und 4a BauGB.
Zum Tagesordnungspunkt 7 – 10. Änderung Bebauungsplan „Gewerbegebiet an der B93"; Aufstellungsbeschluss – informierte nochmals Fabian Heine. Zur Förderung der regionalen Wirtschaft und Unterstützung der ansässigen Unternehmen ist die Erweiterung des Teiles 5 des Gewerbegebietes um ein weiteres Baugebiet vorgesehen. Die ca. 15 ha umfassende Erweiterung des bestehenden Teiles 5 soll sich an diesen Richtung Norden anschließen und von der S 288 aus erschlossen werden. Der sich so neu ergebende Geltungsbereich des Teiles 5 erstreckt sich auf Flurstücke der Gemarkung Waldsachsen. Die Teile 1, 2, 3.1, 3.1a, 3.2, 3.2a und 4 bleiben von Änderungen unberührt.
Der Aufstellung des 10. Änderungsverfahrens des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der B93“ in dem in der Anlage dargestellten Geltungsbereich Teil 5 gem. § 2 Abs. 1 BauGB stimmte der Stadtrat zu.
Im letzten Tagesordnungspunkt Bekanntgaben und Anfragen informierte Bürgermeister Jörg Schmeißer zu den Einsätzen der Meeraner Feuerwehr im Monat April. Es gab acht Einsätze, darunter ein Brand und sieben technische Hilfeleistungen. Weiterhin informierte er zur Einwohnerentwicklung im April 2023.
Eine Anfrage von Seiten des Stadtrates gab es zur Ampel an der Chemnitzer Straße, die derzeit außer Betrieb ist. Wie die Dezernentin Bauwesen und Umwelt Birgit Jantsch mitteilte, ist ein technischer Defekt die Ursache, der schnellstmöglich behoben werden soll.
Weitere Anfragen gab es zum Basketballplatz am Hermann-Löns-Weg und zur Dauer der Baumaßnahmen Schwanefelder Straße. Außerdem wurde ein Bürgerhinweis zu einer möglichen Begrünung der Italienischen Treppe weitergegeben.