Aus der Sitzung des Stadtrates am 22. Juni 2021 berichtet
Zur 21. Sitzung des Stadtrates Meerane begrüßte Bürgermeister Professor Dr. Lothar Ungerer am 22. Juni 2021 die Stadträtinnen und Stadträte, Mitarbeiter der Verwaltung, Stadtwerkechef Uwe Nötzold und Gäste in der Meeraner Stadthalle.
Ganz zu Beginn lag es ihm am Herzen, dem kürzlich verstorbenen Stadtrat Lothar Schilling zu gedenken. Das Stadtoberhaupt würdigte in seinen einleitenden Worten das über 28jährige Wirken von Stadtrat Schilling und legte eine Schweigeminute ein, der sich alle Anwesenden anschlossen.
„Jetzt bleibt uns nichts anderes übrig, als zur Tagesordnung überzugehen, was sicher im Sinne des Verstorbenen wäre“, leitet der Bürgermeister über.
Nach der Einwohnerfragestunde stand die Informationsvorlage “Neues Umsatzsteuerrecht” auf der Tagesordnung. Der Bürgermeister informierte zu den gesetzlichen Regelungen und bedankte sich bei der Kämmerei, welche dieses immense Vorhaben durchführen musste, da das Thema Steuern eine hohe Verantwortung mit sich bringt.
Melanie Langer vom Dezernat 2, Kämmerei und Stadtkasse, ging dann näher auf die Bedeutung des neuen Umsatzsteuerrechtes ein: „Grundsätzlich gilt, dass alle kommunalen Tätigkeiten auf privatrechtlicher Grundlage der Umsatzsteuerpflicht unterliegen. Bei Tätigkeiten im öffentlichen Recht gilt es zu prüfen, ob die Handlungen zu Wettbewerbsverzerrungen führen können. Tritt dieser Fall ein, fällt auch in diesem Bereich Umsatzsteuer an.“
Anhand von Beispielen verdeutlichte sie, wie wichtig, diese Überprüfung ist. So wurden auch mit umliegenden Kommunen Workshops gemacht, um eine einheitliche Verfahrensweise zu ermöglichen. Schließlich gilt sicherzustellen, dass eine öffentliche Verwaltung keinen Wettbewerbsvorteil gegenüber Gewerbetreibenden hat.
Im Tagesordnungspunkt 3 stand der Beschluss “Übertragung von Ansätzen für Erträge und Aufwendungen zweckgebundener Aufgaben innerhalb eines Budgets vom Haushaltsjahr 2020 in das Haushaltsjahr 2021”. Dazu informierte Kämmerin Kerstin Eis zum Sachverhalt: „Gemäß § 21 Abs. 2 SächsKomHVO können Ansätze für Erträge und Aufwendungen innerhalb eines Budgets in das Folgejahr übertragen werden. Sie bleiben bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung verfügbar, längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres. Im Zuge der Jahresabschlussarbeiten für das Haushaltsjahr 2020 wurden diese ermittelt.“
Der Stadtrat beschloss die Übertragung von Ansätzen für Erträge in Höhe von 2.880.700 Euro und Aufwendungen in Höhe von 3.308.200 Euro für zweckgebundene Aufgaben auf der Grundlage des § 21 Abs. 2 Sächsische Kommunalhaushaltsverordnung (SächsKomHVO) vom Haushaltsjahr 2020 in das Haushaltsjahr 2021.
Dem vorliegenden Beschlussvorschlag folgten die Stadträtinnen und Stadträte einstimmig.
Der Beschluss “Übertragung von Ansätzen für Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionen vom Haushaltsjahr 2020 in das Haushaltsjahr 2021” war Thema des Tagesordnungspunktes 4, zu dem ebenfalls Kämmerin Kerstin Eis informierte.
Der Stadtrat beschloss die Übertragung von Ansätzen für Einzahlungen in Höhe von 104.150 Euro und Auszahlungen in Höhe von 1.060.527,44 Euro für Investitionen auf der Grundlage des § 21 Abs. 1 Sächsische Kommunalhaushaltsverordnung (SächsKomHVO) vom Haushaltsjahr 2020 in das Haushaltsjahr 2021.
Die Stadträtinnen und Stadträte stimmten dem Beschluss einstimmig zu.
Im nächsten Tagesordnungspunkt stand der Änderungsbeschluss zur “Satzung über die 1. Änderung der Veränderungssperre ‘Ehem. Technische Textilien/Drews’”. Zum Sachverhalt informierte der Justiziar Klaus Pietsch anhand eines Lageplanes: „Die Stadt Meerane stellt für den Bereich der Ehemaligen Technischen Textilien/Drews einen Bebauungsplan auf. Damit die städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich geordnet durchgeführt werden kann, ist am 10.12.2019 eine Veränderungssperre in Form einer Satzung erlassen worden. Mit der 1. Änderung der Veränderungssperre soll die Planung der Stadt im Bereich des Bebauungsplans Technische Textilien/ Drews gesichert werden. Die im Geltungsbereich der Veränderungssperre künftige Planung soll konkretisiert werden. Es werden dazu die im Geltungsbereich befindlichen Grundstücke einem bestimmten Baugebietstyp der Baunutzungsverordnung (BauNVO) zugeordnet.“ Im Anschluss erläuterte der Justiziar die Einzelheiten zu den Gemarkungen.
Hierauf beschloss der Stadtrat mit 10 Befürwortern und 4 Gegenstimmen, keinen Beschluss zu fassen, sondern diesen Tagesordnungspunkt im nichtöffentlichen Teil der nächsten Sitzung des Technischen Ausschusses zu beraten.
Der Tagesordnungspunkt 6 beschäftigte sich mit der “Teileinziehung des Abschnittes ‘An der Steilen Wand’ von der Zwickauer Straße bis zur Achterbahn/Robert-Baum-Straße”.
Dezernatsleiterin Birgit Jantsch erläuterte die Bedeutung einer so genannten Teileinziehung:
„Die Steile Wand ist bisher in ihrer Widmung lediglich auf dem Abschnitt zwischen Promenadenweg und Achterbahn/Robert-Baum-Straße für eine Benutzung bis 12 Tonnen beschränkt. Für die Hauptverkehrslast ist die Achterbahn als innerörtliche Verbindungsstraße vorgesehen und entsprechend ausgebaut.“
Allerdings ergab eine im Mai durchgeführte Verkehrszählung, dass mehr Lkw die Steile Wand nutzen, anstelle der vorgesehenen Achterbahn.
„Da die Steile Wand als zu erhaltendes Flächendenkmal gilt und nicht für eine hohe Verkehrslast, insbesondere nicht für den LKW-Verkehr ausgelegt ist, soll durch die Teileinziehung des Abschnittes von der Zwickauer Straße bis zur Achterbahn/Robert-Baum-Straße eine verstärkte Verkehrsführung über die dafür ausgelegte Achterbahn erreicht und der Erhalt der Steilen Wand gesichert werden“, begründet Birgit Jantsch diesen Schritt und betont zudem die weiteren rechtlichen Schritte.
Gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 Sächsisches Straßengesetz ist die Teileinziehung einer Straße zulässig, wenn nachträglich Beschränkungen der Widmung auf bestimmte Benutzungszwecke oder Benutzungsarten aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohls festgelegt werden.
Von Seiten der Stadt als zuständigem Baulastträger ist vorgesehen, den genannten Streckenabschnitt für den Lkw-Verkehr über 3,5 Tonnen zu sperren. Ausgenommen davon bleiben Liefer- und Versorgungsfahrzeuge. Eine entsprechende Ausschilderung soll erfolgen.
Die Absicht der Teileinziehung des Abschnittes An der Steilen Wand wird im Amtsblatt der Stadt Meerane öffentlich bekannt gemacht. Innerhalb von 3 Monaten besteht die Möglichkeit, Einwendungen zu erheben. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist oder der entsprechenden Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen kann der Beschluss zur Teileinziehung des Straßenabschnitts durch den Stadtrat erfolgen.
Die Umsetzung erfolgt dann durch die Anbringung der jeweiligen Beschilderung.
Der Stadtrat beschloss diese Verfahrensweise einstimmig.
Als nächstes folgte der Beschluss “Sitzungstermine des Stadtrates und seiner Ausschüsse für das 2. Halbjahr 2021”.
Im vorletzten Tagesordnungspunkt informierte Bürgermeister Professor Dr. Lothar Ungerer die Stadträtinnen und Stadträte über den “Statusbericht Breitbandausbau” und freute sich, dass man mit dem Ausbau im Kostenrahmen geblieben ist. Die Mitglieder des Stadtrates nahmen den Bericht zur Kenntnis und Stadtwerkechef Uwe Nötzold ergänzte den aktuellen Stand (22.06.2021): „Den vierwöchigen Bauverzug aufgrund der ungünstigen Witterungsverhältnisse Anfang des Jahres haben wir fast aufgeholt und konnten die drei Hauptverteiler bereits in Betrieb nehmen.“ Zudem zeigte er sich optimistisch, dass das Projekt bis 31.12.2021 abgeschlossen sein wird und 2.355 Häuser angeschlossen sind. Derzeit könnten 2.500 Wohneinheiten schnelles Internet nutzen, was aber einige noch gar nicht nutzen.
Im letzten Tagesordnungspunkt Bekanntgaben und Anfragen informierte der Bürgermeister zum aktuellen Infektionsgeschehen der Stadt und das der Inzidenzwert aktuell bei 0 liegt.
Des weiteren präsentierte er eine Reihe von Fotos, welche die Vermüllung im Bereich des Stadtparkes deutlich machten.