Aus der Sitzung des Stadtrates am 11. Oktober 2022 berichtet
Am 11. Oktober 2022 begrüßte Bürgermeister Jörg Schmeißer die Stadträtinnen und Stadträte, Mitarbeiter der Verwaltung und Gäste zur öffentlichen Sitzung des Stadtrates im Neuen Rathaus.
Nach der Einwohnerfragestunde und der Kenntnisgabe der Niederschrift vom 30.08.2022 stand zum Tagesordnungspunkt 3 die 8. Änderung Bebauungsplan „Gewerbegebiet an der B93“; Auslegungsbeschluss. Dazu informierte Fabian Heine vom Dezernat Bauwesen und Umwelt, Sachgebiet Bauen.
In der Sitzung des Stadtrates vom 08.03.2022 wurde der Satzungsbeschluss zur 8. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der B93“ gefasst. Der aufzustellende Teil 3.2a befindet sich zwischen den Teilen 3.1a im Norden, 3.1 im Westen und 3.2 im Süden und schließt die bisherige Lücke im Bebauungsplan. In der Entwicklung dieser verbleibenden Teilfläche besteht die Möglichkeit der Abrundung des Standortes Meerane.
Geplant ist eine Baufläche, die hinsichtlich Art der baulichen Nutzung als Industriegebiet ausgewiesen ist. Die Festsetzungen lehnen sich in den Grundzügen denen der benachbarten Bebauung an.
Im Rahmen des beim Landkreis Zwickau anhängigen Genehmigungsverfahrens der 8. Änderung ergaben sich notwendige Änderungen am Bebauungsplan (insbesondere die Einordnung eines Pflanzstreifens für den Artenaustausch). Die Umsetzung dieser Änderungen erfordert eine erneute Auslegung der aktualisierten Planunterlagen.
Die Mitglieder des Stadtrates stimmten dem Entwurf der Planunterlagen zur 8. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der B93“, bestehend aus den Planzeichnungen Teil A und dem Text Teil B sowie der Begründung nebst Umweltbericht zu und beschlossen die öffentliche Auslegung der Unterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB für den Zeitraum von einem Monat sowie die Beteiligung der Behörden, der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gem. §§ 4 Abs. 2 und 4a BauGB. Der Stadtrat folgte damit dem Empfehlungsbeschluss des Technischen Ausschusses.
Thema des folgenden Tagesordnungspunktes 4 war die Teileinziehung des Abschnittes Hohe Straße vom Kreisverkehr Äußere Crimmitschauer Straße bis Schwanefelder Straße. Zum Sachverhalt informierte ebenfalls Fabian Heine vom Dezernat Bauwesen und Umwelt.
Mit der 1998 dem Verkehr übergebenen Neubaustrecke der B93 (zwischen Landesgrenze Thüringen / Sachsen und südlich Gößnitz) steht dem weiträumigen Verkehr eine weitere Umfahrung des Stadtgebietes Meerane zur Verfügung. Der Abschnitt der Hohen Straße von der Äußeren Crimmitschauer Straße bis zur Schwanefelder Straße wurde in diesem Zuge zur Ortsstraße abgestuft und dient seitdem nur der Erschließung der angrenzenden Bebauung.
Zur Verhinderung einer weiteren Belastung der Anlieger durch LKW-Durchgangsverkehr soll dieser Streckenabschnitt nun für den LKW-Verkehr gesperrt werden.
Gem. § 8 Abs. 2 Satz 2 SächsStrG (Sächsisches Straßengesetz) „ist die Teileinziehung einer Straße zulässig, wenn nachträgliche Beschränkungen der Widmung auf bestimmte Benutzungszwecke oder Benutzungsarten aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohls festgelegt werden.“
Von Seiten der Stadt Meerane als zuständiger Baulastträger ist vorgesehen, den genannten Streckenabschnitt für den LKW-Verkehr über 3,5 t zu sperren. Ausgenommen davon sind Anliefer- und Versorgungsfahrzeuge. Die Ausschilderung soll dementsprechend erfolgen.
Die Absicht der Teileinziehung des Abschnittes der Hohen Straße wird im Amtsblatt der Stadt Meerane öffentlich bekannt gemacht. Innerhalb von 3 Monaten besteht die Möglichkeit des Widerspruches. Nach fruchtlosem Ablauf der Widerspruchsfrist oder der entsprechenden Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen kann der Beschluss zur Teileinziehung des Straßenabschnittes durch den Stadtrat erfolgen, welcher durch die Anbringung der jeweiligen Beschilderung umgesetzt wird.
Die Stadträte folgten dem vorliegenden Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beabsichtigt die Teileinziehung des Abschnittes der Hohen Straße vom Kreisverkehr Äußere Crimmitschauer Straße bis zur Schwanefelder Straße für den LKW-Verkehr über 3,5t.
Im Tagesordnungspunkt 5 erfolgte die Vergabe der Baumaßnahme „K7308 – Sanierung Schwanefelder Straße in Meerane“.
Dazu informierte die Dezernentin Bauwesen und Umwelt, Birgit Jantsch.
Die Schwanefelder Straße ist ein Teilstück der Kreisstraße (K7308). Bereits im Jahr 2008 beabsichtigte der Landkreis die Straße als Gemeinschaftsmaßnahme auszubauen. Dazu wurde damals eine Ortsdurchfahrtsvereinbarung abgeschlossen. Die Maßnahme wurde wegen fehlender Finanzen und verschiedenen Hochwassermaßnahmen im Landkreis immer wieder verschoben.
2016 wandte sich der damalige Bürgermeister Professor Dr. Ungerer zu dem Thema der überfälligen Instandsetzung der K7308 erneut an den Landrat. Durch dringlichen Handlungsbedarf am Abwassersystem, der Straßenbeleuchtung und an den Gehwegen konnte das Projekt wieder forciert werden. 2020 wurde eine aktualisierte Vereinbarung mit dem Landkreis abgeschlossen und die erforderlichen Planungen wurden beauftragt.
Am 16.08.2022 erfolgte durch das Landratsamt, Zentrales Vergabebüro, die öffentliche Ausschreibung. Von 9 Anforderungen wurden 6 Angebote zum Submissionstermin am 30.08.2022 abgegeben und in die Wertung einbezogen.
Das günstigste Angebot lag von der Firma Loebel Bau GmbH aus Heinsdorfergrund vor. In der Ausschreibung wurden Leistungen für den Landkreis, die Stadt, den AZV, den RZV und die Stadtwerke Meerane ausgeschrieben. Die gesamte Auftragssumme beträgt 2.026.331,99 Euro brutto.
Für die Stadt Meerane ergibt sich anteilig eine geprüfte Angebotssumme für Gehwege und Parkstreifen, Tiefbau Straßenbeleuchtung sowie anteilig Gemeinsame Leistung eine Bauleistung in Höhe von 796.367,08 Euro brutto.
Die Mitglieder des Stadtrates beschlossen einstimmig die Vergabe der Baumaßnahme „K7308 – Sanierung Schwanefelder Straße in Meerane“ Bauteil 02 Gehwege, Parkstreifen, Bauteil 06 Tiefbau Straßenbeleuchtung sowie anteilig Bauteil 00 Gemeinsame Leistung an die Firma Loebel Bau GmbH aus Heinsdorfergrund mit einer Vergabesumme von 796.367,08 Euro brutto.
In den folgenden beiden Tagesordnungspunkten wurde die Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Meerane sowie die Neufassung der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Meerane vom Stadtrat beschlossen. Wie Bürgermeister Jörg Schmeißer informierte, wurde es mit Inkrafttreten des Dritten Gesetzes zur Fortentwicklung des Kommunalrechts vom 9. Februar 2022 und den sich daraus ergebenen Änderungen zur Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) notwendig, die Hauptsatzung der Stadt Meerane sowie die Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Meerane an die aktuelle Rechtslage anzupassen.
Im letzten Tagesordnungspunkt Bekanntgaben und Anfragen gab es unter anderem eine Anfrage zum Stand der Maßnahme Rückbau baulicher Anlagen auf dem Gelände der ehemaligen Segeltuchfabrik – Industrieanlage „Technische Textilien“ – und anschließende Gestaltung des Areals als Parkfläche zur Erweiterung des Wilhelm-Wunderlich-Parks. Wie Bettina Lau vom Dezernat Finanzen dazu informierte, wurde nach Antrag der Stadt Meerane die Verlängerung des Förderzeitraumes bis Ende Juni 2023 genehmigt. Grund dafür ist, dass die geplanten Baumpflanzungen auf dem Gelände erst im Spätherbst erfolgen können und für den Pflanzerfolg die Anwuchspflege im Frühjahr/Frühsommer erforderlich ist.
Das Projekt wird aus Mitteln des europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) – Förderung von Maßnahmen der integrierten Stadtentwicklung und der integrierten Brachflächenentwicklung (IBE) – gefördert.